Förderung von Bildungsmaßnahmen in einzelnen Bundesländern
Zunächst ist fest zu halten, dass in jedem einzelnen Bundesland natürlich die Förderprogramme eingesetzt werden können, die länderübergreifend für die gesamte Bundesrepublik Deutschland gelten. Siehe dazu "Förderprogramme des Bundes".
In der folgenden Übersicht finden Sie die Förderprogramme, die speziell nur in dem jeweiligen Bundesland - zusätzlich - gelten:
Baden-Württemberg | Niedersachsen |
Bayern | Nordrhein-Westfalen |
Berlin | Rheinland-Pfalz |
Brandenburg | Saarland |
Bremen | Sachsen |
Hamburg | Sachsen-Anhalt |
Hessen | Schleswig-Holstein |
Mecklenburg-Vorpommern | Thüringen |