Förderprogramme für Baden-Württemberg
Hier finden Sie Informationen zu den aktuellen Förderprogrammen des Bundeslandes.
Förderprogramm für Fachkurse
Ziel des Förderprogramms
- Förderung überbetrieblicher Lehrgänge zur beruflichen Anpassungsfortbildung mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF). Ziel ist es eine berufliche Qualifizierung zu schaffen und die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe und ihrer Beschäftigten zu erhalten und zu stärken.
Welche Bildungsmaßnahmen werden gefördert?
- Fachkurse die dem Erwerb, Erhalt oder der Erweiterung von beruflichen Kenntnissen, Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kompetenzen dienen
- Lehrgänge mit einer Dauer von 8 – 240 Unterrichtseinheiten.
- Inhousekurse, wenn sie überbetrieblich ausgerichtet sind, d. h. allen förderfähigen Teilnehmer offenstehen.
In welchem Umfang wird gefördert?
- Die Höhe der Förderung beträgt in der Regel 30 % der zuwendungsfähigen Teilnehmergebühren
- Teilnehmer ab 50 Jahren, erhalten einen Zuschuss von 50 %
- Der Höchstzuschuss pro Weiterbildungsträger und Jahr liegt bei 300.000 €, die Bagatellgrenze liegt bei 10.000 €
Wer wird gefördert?
- Öffentliche und private Bildungseinrichtungen, die seit mindestens drei Jahren Weiterbildungslehrgänge anbieten
- Öffentliche, private und kirchliche Hochschulen
- Begünstigte der Förderung sind die Teilnehmer an den überbetrieblichen Weiterbildungslehrgängen
Wer ist der Ansprechpartner?
- L-Bank Staatsbank für Baden-Württemberg
- l-bank.de
- : 0721 150-0
Besonderheiten/Zusätzliche Anmerkung des AUDITORIUM südwestfalen
- Dieses Programm ist insbesondere für Unternehmen interessant, die mit uns ein unternehmensinternes Projekt durchführen wollen. Da alle unsere Weiterbildungen nach AZWV/AZAV zertifiziert sind, gehen wir grundsätzlich davon aus, dass auf dieser Basis eine Förderung von Bildungsmaßnahmen erfolgen kann. Da wir uns auf Inhouse-Weiterbildungen spezialisiert haben, kommt ein solches Förderprogramm für uns sehr in Frage.
Bildungszeit
Ziel des Förderprogramms
- Beschäftigte bei der beruflichen Weiterbildung zu unterstützen.
Welche Bildungsmaßnahmen werden gefördert?
- Alle Bildungsmaßnahmen die dem o. a. Ziel entsprechen.
- Politische und berufliche Weiterbildungen, Ehrenamtsschulungen
- Mindestdauer: 1 Tag, pro Tag 6 Zeitstunden
In welchem Umfang wird gefördert?
- Bis 5 Tage pro Jahr
- Freistellung frühestens 12 Monate nach Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses
Wer wird gefördert?
- ArbeitnehmerInnen
- Auszubildende
- Landes- und Kommunalbeamte
Wer ist Ansprechpartner?
- Regierungspräsidien Baden-Württemberg
- bildungszeit-bw.de