Förderprogramme für Baden-Württemberg

 

Hier finden Sie Informationen zu den aktuellen Förderprogrammen des Bundeslandes.

 

Förderprogramm für Fachkurse

Ziel des Förderprogramms

  • Förderung überbetrieblicher Lehrgänge zur beruflichen Anpassungsfortbildung mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF). Ziel ist es eine berufliche Qualifizierung zu schaffen und die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe und ihrer Beschäftigten zu erhalten und zu stärken.

Welche Bildungsmaßnahmen werden gefördert?

  • Fachkurse die dem Erwerb, Erhalt oder der Erweiterung von beruflichen Kenntnissen, Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kompetenzen dienen
  • Lehrgänge mit einer Dauer von 8 – 240 Unterrichtseinheiten.
  • Inhousekurse, wenn sie überbetrieblich ausgerichtet sind, d. h. allen förderfähigen Teilnehmer offenstehen.

In welchem Umfang wird gefördert?

  • Die Höhe der Förderung beträgt in der Regel 30 % der zuwendungsfähigen Teilnehmergebühren
  • Teilnehmer ab 50 Jahren, erhalten einen Zuschuss von 50 %
  • Der Höchstzuschuss pro Weiterbildungsträger und Jahr liegt bei 300.000 €, die Bagatellgrenze liegt bei 10.000 €

Wer wird gefördert?

  • Öffentliche und private Bildungseinrichtungen, die seit mindestens drei Jahren Weiterbildungslehrgänge anbieten
  • Öffentliche, private und kirchliche Hochschulen
  • Begünstigte der Förderung sind die Teilnehmer an den überbetrieblichen Weiterbildungslehrgängen

Wer ist der Ansprechpartner?

  • L-Bank Staatsbank für Baden-Württemberg
  • l-bank.de
  • : 0721 150-0

Besonderheiten/Zusätzliche Anmerkung des AUDITORIUM südwestfalen

  • Dieses Programm ist insbesondere für Unternehmen interessant, die mit uns ein unternehmensinternes Projekt durchführen wollen. Da alle unsere Weiterbildungen nach AZWV/AZAV zertifiziert sind, gehen wir grundsätzlich davon aus, dass auf dieser Basis eine Förderung von Bildungsmaßnahmen erfolgen kann. Da wir uns auf Inhouse-Weiterbildungen spezialisiert haben, kommt ein solches Förderprogramm für uns sehr in Frage.
Bildungszeit

Ziel des Förderprogramms

  • Beschäftigte bei der beruflichen Weiterbildung zu unterstützen.

 Welche Bildungsmaßnahmen werden gefördert?

  • Alle Bildungsmaßnahmen die dem o. a. Ziel entsprechen.
  • Politische und berufliche Weiterbildungen, Ehrenamtsschulungen
  • Mindestdauer: 1 Tag, pro Tag 6 Zeitstunden

 In welchem Umfang wird gefördert?

  • Bis 5 Tage pro Jahr
  • Freistellung frühestens 12 Monate nach Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses

 Wer wird gefördert?

  • ArbeitnehmerInnen
  • Auszubildende
  • Landes- und Kommunalbeamte

 Wer ist Ansprechpartner?