Pflichtfortbildungen in Pflegeberufen
Verschiedene Spezialisierungen in der Pflege erfordern zur Aufrechterhaltung einer erworbenen Grundqualifikation die regelmäßige Teilnahme an bestimmten Pflichtfortbildungen.
Praxisanleiter/innen, die auf Grundlage ihrer Grundqualifikation seitens der zuständigen Bezirksregierung anerkannt sind, müssen jährlich die Teilnahme an Fortbildungen mit 24 Seminareinheiten (á 45 Minuten) nachweisen, um ihre Qualifikation aufrechterhalten zu können.
Betreuungskräfte, die aufgrund ihrer Qualifikation (Weiterbildung zum/r "Alltagsbegleiter/in" / "Betreuungsassistent/in") für ihre Tätigkeit im Sozialdienst besonders finanziert werden, sollen nach §§ 43b, 53b SGBXI jährlich die Teilnahme an Fortbildungen mit 16 Seminareinheiten (á 45 Minuten) nachweisen, um ihre Qualifikation aufrechterhalten zu können.
In den jeweiligen Rubriken finden Sie genaue Daten (Thema, Zeitpunkt, etc.) zu den Seminaren, die wie als Pflichtfortbildungen anbieten.