Qualitätsmanager/in im Gesundheitswesen

Die 4-modulige Weiterbildung „Qualitätsmanager/in im Gesundheitswesen“ vermittelt zunächst Grundlagen für das Verständnis, den Aufbau und die Einführung eines funktionsfähigen QM-Systems. Die Studieninhalte entsprechen insoweit der Weiterbildung zum/r Qualitätsbeauftragten. Zusätzlich soll dieser Lehrgang „Qualitätsmanager/in im Gesundheitswesen“ im ausgewählten Bereich „Dokumentation und Zuordnung zu Pflegegraden“ besondere Kenntnisse vermitteln und sichern.

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Qualitätsbeauftragte/r im Gesundheitswesen

Einrichtungen im Gesundheitswesen müssen grundsätzlich ein Qualitätsmanagement-System nachweisen. Speziell für Pflegeeinrichtungen werden nach der Qualitätsprüfungsrichtlinie Strukturen, Prozesse und Ergebnisse auf Basis von Qualitätswerkzeugen erwartet.
Die 3-modulige Weiterbildung zur/m Qualitätsbeauftragten soll Grundlagen für das Verständnis, den Aufbau und die Einführung eines funktionsfähigen QM-Systems praxisorientiert vermitteln.

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Allgemeines Qualitätsmanagement

In der Weiterbildung „Allgemeines Qualitätsmanagement“ lernen die TeilnehmerInnen, was man unter „Qualitätsmanagement“ versteht und welche Vorteile ein vernünftiges Qualitätsmanagementsystem für ein Unternehmen bringt. Neben dem theoretischen Wissen über qualitätsrelevante Regelwerke werden wichtige Qualitätswerkzeuge eingeübt.

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Qualitätssicherung und Organisation der Pflege

Zur Kerntätigkeit von Pflegeeinrichtungen zählt die Umsetzung der Vorgaben aus dem SGB XI, speziell die Umsetzung des MDK-Konzepts. In diesem Modul werden alle insoweit organisationsrelevanten Themen geschult.

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Dokumentation und Zuordnung zu Pflegegraden

Pflegedokumentation spielt im Rahmen der Pflegeeinstufung eine entscheidende Rolle, denn nur die erbrachten Pflegeleistungen, die dokumentiert sind, können im Sinne der Pflegeeinstufung auch berücksichtigt werden.
Diese einmodulige Weiterbildung vermittelt Ihnen alles, was Sie zum Thema „Dokumentation und Pflegeeinstufung“ wissen müssen, um professionell und selbstbewusst mit der Pflegebegutachtung umgehen zu können.

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