Betreuungskraft nach § 53b SGB XI
Die 3-modulige Weiterbildung "Betreuungskraft nach § 53b SGB XI" soll befähigen, besondere Kompetenzen im Sinne der erstmals im August 2008 erlassenen Betreuungskräfterichtlinie zu erwerben und damit insbesondere Pflegebedürftige mit besonderem Betreuungsbedarf optimal versorgen zu können. Medizinisch-pflegerische Leistungen werden von AlltagsbegleiterInnen grundsätzlich nicht verlangt. Dieser Studiengang ist für alle MitarbeiterInnen in Pflegeeinrichtungen geeignet, unabhängig von ihrer Grundqualifikation und damit auch gegebenenfalls für pflegeunerfahrene Quereinsteiger.
Assistenzkraft im Pflege- und Betreuungsbereich
Ziel der 9-moduligen Weiterbildung "Assistenzkraft im Pflege- und Betreuungsbereich" ist es, unterstützend alle Tätigkeiten, die in einem Pflegebereich anfallen, ausführen zu können. Insbesondere sollen Pflegefachkräfte durch diese „Assistenzkräfte“ entlastet und gestützt werden. Der Studiengang umfasst neben Leistungen in der Betreuung auch die medizinisch-pflegerischen Aspekte, die eine Assistenzkraft können und wissen muss.
Grundpflege
Ziel der Maßnahme ist es, Menschen zu befähigen, im Alten- und Krankenpflegebereich grundpflegerische Tätigkeiten zu übernehmen. Diese Tätigkeiten müssen dabei nicht einer Fachkraft vorbehalten sein.
Personen mit unterschiedlichsten beruflichen Qualifikationen sollen befähigt werden, die Aufgaben im Pflegebereich zu übernehmen.
Hauswirtschaftliche Versorgung im Alter
Die im Haushalt täglich anfallenden Aufgaben bedeuten schon für einen nicht pflegebedürftigen Menschen jede Menge Arbeit. Für ältere Menschen sind diese Aufgaben jedoch oft kaum mehr zu bewältigen. In dieser einmoduligen Weiterbildung sollen die TeilnehmerInnen befähigt werden, die älteren bzw. krankheitsbedingt eingeschränkten Menschen dabei effektiv zu unterstützen.