FAQ (frequently asked questions)
Hier finden Sie Antworten auf viele Fragen.
STUDIENARTEN
Vorteil des Präsenzstudiengangs ist der intensive Austausch mit anderen TeilnehmerInnen und DozentInnen, um so das erlernte Wissen vertiefen zu können. Präsenzstudiengänge bestehen aus 1 – 2 Monaten dauernden Modulen, in denen, je nach Organisationsform, 1 bis 8 Präsenzseminare stattfinden.
Die Erarbeitung des umfangreichen Fachwissens erfolgt grundsätzlich im Wechsel von Seminaren, Selbstlernphasen und Prüfungsphasen.
Alle Details der Weiterbildung, werden in einer sogenannten Lehrgangsplanung abgesprochen.
Der Studierende erhält vor Beginn des Moduls alle Lernunterlagen postalisch. Außerdem erhält der Studierende einen Zugang zum Online-Campus, in dem alle Seminarunterlagen und viele weitere Informationen digital hinterlegt sind.
Zur Nachbearbeitung des Lernstoffs dienen Seminarunterlagen. Jede Seminarunterlage enthält einen Lernzielkatalog sowie eine Aufgabensammlung, mit der Sie sich zu Hause in aller Ruhe beschäftigen können, um so das erlernte Wissen zu vertiefen und sich auf die spätere Prüfung vorzubereiten. Bei einigen (wenigen) Fächern erhalten Sie zusätzlich Fachbücher.
Für jeden Seminartag werden zusätzlich Zeiten zur Vor- und Nacharbeit anerkannt.
Der Abschluss ist bei allen Organisationsformen immer gleich:
Alle enden mit einer Zertifikatsprüfung. Diese besteht in der Fertigung einer Zertifikatsarbeit und einer anschließenden mündlichen Prüfung. Bei positivem Bestehen erhält der/die TeilnehmerIn ein Zertifikat.
WIR UNTERSCHEIDEN 3 VERSCHIEDENE ORGANISATIONSFORMEN: „KLASSISCHE PRÄSENZSSTUDIENGÄNGE“, „PRÄSENZSSTUDIENGÄNGE MIT KOMPAKTSEMINAREN“, „MEDIENGESTÜTZTE STUDIENGÄNGE“.
KLASSISCHE PRÄSENZSTUDIENGÄNGE:
Bei „Klassischen Präsenzstudiengängen“ finden zwischen 4 und 8 Intensiv-Seminartage – ausschließlich analog - pro Modul statt.
Jeder Präsenzseminartag umfasst dabei 8 Seminareinheiten.
PRÄSENZSTUDIENGÄNGE MIT KOMPAKTSEMINAREN:
Bei „Präsenzstudiengängen mit Kompaktseminaren“ finden zwischen 2 und 4 Kompakt-Seminartage pro Modul statt.
Jeder Präsenzseminartag umfasst bei analogen Seminaren 8 und bei digitalen Seminaren 4 Seminareinheiten.
Dem Studierenden steht die komplette Zeitdauer des Moduls zur Verfügung, in dem er die Lernunterlagen bearbeitet und die Modulaufgaben an das AUDITORIUM südwestfalen zurückschickt. Der wöchentliche Aufwand hierfür beträgt ca. 10 Stunden. Am Ende des Moduls schreibt der Studierende die Klausur des Moduls.
MEDIENGESTÜTZTE STUDIENGÄNGE:
Bei „Mediengestützten Studiengängen“ finden zwischen 1 und 2 Vertiefungs-Seminartage pro Modul statt.
Jeder Vertiefungs-Seminartag umfasst bei analogen Seminaren 8 und bei digitalen Seminaren 4 Seminareinheiten.
Dem Teilnehmer stehen Lernvideos für alle Seminarthemen jederzeit digital zur Verfügung.
Dem Studierenden steht die komplette Zeitdauer des Moduls zur Verfügung, in dem er die Lernunterlagen bearbeitet und die Modulaufgaben an das AUDITORIUM südwestfalen zurückschickt. Der wöchentliche Aufwand hierfür beträgt ca. 10 Stunden. Am Ende des Moduls schreibt der Studierende die Klausur des Moduls.
REINES FERNSTUDIUM:
Die Erarbeitung des umfangreichen Fachwissens erfolgt bei reinen Fernstudiengängen grundsätzlich im Wechsel von Selbstlernphasen und Prüfungsphasen.
Unsere Lernunterlagen sind speziell so konzipiert, dass sie auch für das Reine Fernstudium geeignet sind, so dass der Besuch von Präsenzveranstaltungen nicht notwendig ist, um das Modul erfolgreich zu bestehen.
Alle Details der Weiterbildung werden in einer sogenannten Lehrgangsplanung abgesprochen.
Ein Modul dauert nach Absprache/Lehrgangsplanung inkl. Bearbeitung von Einsendeaufgaben und Klausurprüfung, je nach Modul, 1 – 2 Monate.
Der Studierende erhält vor Beginn des Moduls alle Lernunterlagen postalisch. Außerdem erhält der Studierende einen Zugang zum Online-Campus, in dem alle Seminarunterlagen und viele weitere Informationen digital hinterlegt sind.
Dem Teilnehmer stehen im Online-Campus Lernvideos für alle Seminarthemen jederzeit digital zur Verfügung.
Dem Studierenden steht die komplette Zeitdauer des Moduls zur Verfügung, in dem er die Lernunterlagen bearbeitet und die Modulaufgaben an das AUDITORIUM südwestfalen zurückschickt. Der wöchentliche Aufwand hierfür beträgt ca. 10 Stunden. Am Ende des Moduls schreibt der Studierende die Klausur des Moduls.
ZERTIFIZIERUNGEN
Zunächst ist das AUDITORIUM südwestfalen mit seinem Fachinstitut als Bildungsträger nach AZAV und nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert. Fast alle angebotenen Studiengänge (ob Präsenz-Studiengänge oder Fernstudiengänge) sind ebenfalls nach AZAV zertifiziert. Alle nach dem Bayrischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetz geregelten Studiengänge sind von der dort zuständigen Behörde zugelassen. Alle Fernstudiengänge sind von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterrichtswesen zertifiziert. Daneben gibt es für einzelne Studiengänge weitere Zulassungen.
VORQUALIFIKATIONEN / ANERKENNUNG
Das AUDITORIUM südwestfalen bietet seit Anfang 2015 auch die Möglichkeit, Ihnen ein Zertifikat mit dem Zusatz „Staatlich Anerkannt nach dem AV BayPfleWoqG“ für folgende Studiengänge auszustellen:
- Praxisanleiter/in
- Leitende Fachkraft für gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung
- Pflegedienstleiter/in
- Heim- und Einrichtungsleiter/in
Dabei ist zu beachten, dass Personen, die im Bundesland Bayern mit einem der o. a. Studiengänge arbeiten möchten, eine Staatliche Anerkennung nach dem Bayrischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetz vorweisen müssen.
Um die Staatliche Anerkennung nach AV BayPfleWoqG zu erhalten, müssen je nach Studiengang eine unterschiedliche Zahl an Präsenztagen und ein absolviertes Praktikum nachgewiesen werden.
Bezüglich der Berufserfahrung macht das AUDITORIUM südwestfalen Ihnen keine Vorgaben.
Grundsätzlich, um ein besseres/schnelleres Verständnis für die Seminarthemen zu bekommen, ist eine gewisse Berufserfahrung aber gewünscht. Näheres ergibt sich aus den Zugangsvoraussetzungen des jeweiligen Studiengangs.
Grundsätzlich ist es bei dem vom AUDITORIUM südwestfalen angebotenen Studiensystem auch möglich, dass QuereinsteigerInnen eine bei einem anderen Bildungsträger begonnenen Studiengang bei uns weiterführen oder ergänzen. Allerdings kann wegen der speziellen inhaltlichen Ausgestaltung der einzelnen Studiengänge die pauschale Anerkennung von, bei anderen Bildungsträgern erworbenen Abschlusszertifikaten, nicht erfolgen. Das AUDITORIUM südwestfalen ermöglicht aber, dass der/die TeilnehmerIn von bestimmten Leistungen (z. B. Besuch von Seminaren, Bearbeitung von Einsende- oder Modulaufgaben, Ableistung von Klausurprüfungen) befreit werden kann. Über die vollständige oder teilweise Befreiung von Leistungen und evtl. einer Gebührenreduzierung entscheidet das AUDITORIUM südwestfalen nach Ermessen.
FÖRDERUNGEN
Fast alle Studiengänge sind nach AZAV u. a. zertifiziert. Daher sind für diese Weiterbildungen grundsätzlich alle vorhandenen öffentlichen Förderprogramme einsetzbar.
Es gibt eine Vielzahl von verschiedensten Fördermöglichkeiten. Diese listen wir in der Folge lediglich namentlich auf. Diese bieten zum Teil eine 100 %-Förderung (damit für den Teilnehmer eine kostenlose Teilnahme an Studiengängen).
Da diese Förderbedingungen ständig verändert werden, gibt es hierfür eine spezielle Förder-Broschüre, die Sie anfordern können.
Folgende bundesweit geltende Förderprogramme gibt es:
- Aufstiegsfortbildungsförderung
- Begabtenförderung (SBB)
- Berufliche Rehabilitation (DRV)
- Bildungsprämie
- Teilhabe am Leben (BfA)
- Qualifizierungschancengesetz (Bundesagentur für Arbeit)
Hinzu kommen landesspezifische Förderprogramme der einzelnen Bundesländer, die z. T. sehr unterschiedlich sind.
ANMELDUNG / ZAHLUNGEN
Ja, bei der Anmeldung zu einem Studiengang müssen Sie ein ausgefülltes Anmeldeformular und Qualifikationsnachweise (Kopie Examenszeugnis o. ä.) einreichen.
Nach Ihrer verbindlichen Anmeldung erhalten Sie, neben einer Bestätigung des Studienvertrages, auch eine Rechnung. Diese Rechnung sollte dann, sofern keine Ratenzahlung vereinbart worden ist, bis Ende des Monats vor Weiterbildungsbeginn beglichen worden sein.
Ein Fernstudiengang sieht – sofern nichts anderes vereinbart – grundsätzlich eine Ratenzahlung vor.
Ja, Sie können auch in Raten zahlen. Bei jeder Organisationsform kann eine Ratenzahlung vereinbart werden.
Ein Fernstudiengang sieht grundsätzlich eine Ratenzahlung vor.
Hier werden die Gesamtgebühren der Weiterbildung / des Fernstudiengangs durch die Anzahl der Monate, die Sie voraussichtlich für den Studiengang benötigen, geteilt.
Diese Raten sind dann immer zum 1. eines jeden Monats ab Beginn des Fernstudiengangs zu zahlen.
Nutzen Sie zur Anmeldung die speziellen Anmeldeformulare für die jeweilige Organisationsform. Diese finden Sie auf unserer Homepage bei den jeweiligen Studiengängen oder im Bereich „Downloads“.
Grundsätzlich können Sie jederzeit beginnen.
Mit Ihrer Anmeldung nehmen Sie unser Angebot, das auf der Website bzw. den Studienhandbüchern erklärt wird, an.
Mit einer Bestätigung des Studienvertrages von uns erhalten Sie danach in einer detaillierten Lehrgangsplanung alle notwendigen Informationen, damit Sie den Studienvertrag erfüllen können.
Es gelten immer die in der Anmeldebestätigung veröffentlichten Preise, da diese regelmäßig aktualisiert werden.
Anmeldungen sollen zur Planungssicherheit mind. 1 Monat vor Studienbeginn erfolgen. I. d. R. werden aber auch kurzfristige Anmeldungen angenommen und bearbeitet.
RABATTE
Ein Frühbucherrabatt für eine verbindliche Anmeldung ist möglich bis 3 Monate vor dem Beginn des Studiengangs.
Speziell für Unternehmen haben wir den „Förderverband des AUDITORIUM“ gegründet. Bei Mitgliedschaft in diesem Verband und Zahlung der jährlichen Mitgliedsbeiträge können alle MitarbeiterInnen des Unternehmens einen Rabatt von 25 % auf jeden Studiengang erhalten.
AUFGABENSTELLUNGEN / FEHLTAGE
Fehltage entstehen immer dann, wenn Sie an einer Präsenzveranstaltung nicht teilnehmen. Sie können insbesondere deshalb entstehen, weil Seminare auch in den gesetzlichen Ferienzeiten stattfinden.
Sobald ein Fehltag entstanden ist, sollten Sie diesen entweder durch die Einreichung spezieller Einsendeaufgaben oder durch einen späteren Besuch des verpassten Seminars – ggf. analog an einem anderen Studienort – abbauen.
Sie können am Ende des Studiengangs nur zur Abschlussprüfung zulassen werden, wenn keine Fehltage vorliegen, d. h. diese abgebaut sind.
Mit dem Modulordner erhält der/die TeilnehmerIn alle Modulaufgaben/Einsendeaufgaben, die zu bearbeiten sind. Die Aufgaben sollen entsprechend der Lehrgangsplanung zu einem vereinbarten Termin bearbeitet zurückgereicht werden. Die Aufgaben betreffen die zu jedem Seminarthema und damit in der Summe die für das Modul formulierten Lernziele.
Bei den Organisationsformen „Präsenzstudiengänge mit Kompaktseminaren“ und „Mediengestützte Studiengänge“ sind Modulaufgaben zu bearbeiten. Die Modulaufgaben bestehen aus einem Einstiegsfall und Fragestellungen, die die verschiedenen Seminarthemen aus dem Modul abdecken.
Bei der Organisationsform „Reines Fernstudium“ sind Einsendeaufgaben zu den Inhalten der Seminarunterlagen zu bearbeiten.
Den Teilnehmern stehen je nach Modul zwischen 4 und 8 Wochen zur Verfügung, in denen sie die Modulaufgaben/Einsendeaufgaben bearbeiten und an das AUDITORIUM südwestfalen zurückschicken. Der wöchentliche Aufwand hierfür beträgt ca. 10 Stunden.
Die Modulaufgaben/Einsendeaufgaben werden dem Fachdozenten vorgelegt. Die Fachdozenten haben die Möglichkeit, Ihnen mit der Bewertung der Aufgaben Hinweise zur Ausarbeitung zukünftiger Aufgaben zu geben.
PRÜFUNGEN
Der Abschluss ist bei allen Organisationsformen immer gleich:
Alle enden mit einer Zertifikatsprüfung. Diese besteht in der Fertigung einer Zertifikatsarbeit und einem anschließenden Reflexionsgespräch. Bei positivem Bestehen erhält der/die TeilnehmerIn ein Zertifikat.
Über die genauen Details der Prüfungen wird der Teilnehmer detailliert im Online-Campus – und mit Hilfe von Info-Videos - informiert.
Alle mehrmoduligen Weiterbildungen können mit einem Zertifikat abgeschlossen werden.
Eine Zertifikatsprüfung setzt voraus:
- Fristgerechte Abgabe und positive Bewertung der Modulaufgaben oder Einsendeaufgaben entsprechend der Lehrgangsplanung (im Durchschnitt mind. 4,0)
- Abbau von allen entstandenen Fehltagen durch fristgerechte Abgabe und positive Bewertung der entsprechenden Einsendeaufgaben (im Durchschnitt mind. 4,0)
- Teilnahme und positive Bewertung von allen Klausurprüfungen (im Durchschnitt mind. 4,0)
- Wenn vorgesehen: Ableistung eines vorgesehenen Praktikums (Hospitation)
- Einhaltung aller Zahlungsverpflichtungen
- Alle Prüfungsteile sind innerhalb der Höchststudiendauer leistbar.
Die Zertifikatsprüfung besteht aus einer Zertifikatsarbeit und einer anschließenden mündlichen Prüfung.
Das genehmigte Thema der Zertifikatsarbeit orientiert sich an dem Abschlussziel.
Sollte ein(e) TeilnehmerIn die Zertifikatsprüfung nicht abschließen (können) so ist es möglich, für die einzelnen Module ein Modulzertifikat oder eine Qualifizierte Teilnahmebescheinigung zu erhalten. Hierfür müssen zum Ausgleich für die fehlende Zertifikatsprüfung weitere Einsendeaufgaben (speziell für das Modulzertifikat oder die qualifizierte Teilnahmebescheinigung) bearbeitet werden.
Ansonsten kann ein(e) TeilnehmerIn eine einfache Teilnahmebescheinigung für alle besuchten Seminare erhalten.
Klausurprüfungen finden online, über ein spezielles Klausurportal, statt.
Der zweite Teil der Zertifikatsprüfung (Reflexionsgespräch zur Facharbeit = mündliche Prüfung) findet online oder nach besonderer Absprache auch analog in Siegen, an unserem Mutterstandort, statt.
SONSTIGES
Unsere Zertifizierungen und Zulassungen – die auch auf Ihren Studiengang-Bescheinigungen erscheinen können – sind nur möglich durch einen hohen Standard des Bildungsbetriebes (Vorhaltung geeigneter Seminarunterlagen/ausgewählte Dozenten/Absicherung aller Studiengänge durch Zertifizierung, etc.). Die Studiengänge des AUDITORIUM südwestfalen können aufgrund der hohen Qualitätskosten ggf. nicht so preiswert sein wie Studiengänge einiger anderer Anbieter. Wir gehen davon aus, dass es Ihnen darauf ankommt, einen möglichst qualifizierten Studiengang abzuschließen und Sie sich daher für Qualität entschieden haben.
Ja, innerhalb der Organisationsform „Mediengestützte Studiengänge“ können Sie alle Seminare digital besuchen. Auch stellen wir Ihnen das gesamte Studienmaterial im Teilnehmerbereich unserer Homepage digital zur Verfügung. Alle Modulaufgaben/Einsendeaufgaben können per E-Mail eingereicht werden und alle Klausuren online geschrieben werden. Somit besteht die Möglichkeit, jeden Studiengang komplett digital zu absolvieren.
Bei der Teilnahme an Präsenz-Studiengängen besteht im Rahmen der Seminarveranstaltungen immer die Möglichkeit des Austausches mit anderen TeilnehmerInnen und DozentInnen.
Bei einem Fernstudiengang findet selbstverständlich eine Betreuung unserer FernstudienteilnehmerInnen durch Studienbegleiter statt, sofern diese erforderlich sind. Sie können jederzeit inhaltliche und organisatorische Fragen mit einem „Studienbegleiter“ besprechen, wobei dies sowohl telefonisch, als auch per E-Mail möglich ist.
Ein Pausieren des Studiums ist grundsätzlich möglich.
Allerdings beachten Sie bitte, dass wir eine Höchststudiendauer, festgelegt haben. Diese errechnet sich nach der Lehrgangsplanung immer aus dem normalen Verlauf aller Lehrgangsleistungen zzgl. einer Karenzzeit von 6 Monaten. Sollten Sie diese Höchststudiendauer überschreiten, ist automatisch der geschlossene Vertag mit dem AUDITORIUM südwestfalen beendet und Sie müssen ggf. einen neuen Vertrag mit uns schließen, wobei wir die erbrachten Leistungen aus dem Altvertrag angemessen berücksichtigen.
Eine Vereinbarung eines weiteren Vertrages mit demselben Abschlussziel (in dem wieder eine Karenzzeit von 6 Monaten zusätzlich vereinbart wird) ist allerdings nur einmal möglich.
Es gibt vereinzelt Studiengänge, die ein verpflichtendes Praktikum beinhalten. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn Sie eine „Staatliche Anerkennung“ erwerben wollen. Das ist u. a. bei den Studiengängen „Pflegedienstleiter/in“, „Heim- und Einrichtungsleiter/in“, „Leitende Fachkraft für gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung“, „Praxisanleiter/in“ und „Stationsleiter/in und Teamleiter/in nach DKG-Richtlinien“ so.
Die Mehrzahl unserer StudienteilnehmerInnen steht in einem Beschäftigungsverhältnis. Für diesen Kundenkreis kommen daher i. d. R. nur Studiengänge in Betracht, die neben dem Beruf – also „berufsbegleitend“ – durchgeführt werden.
Dementsprechend haben wir alle Studiengänge in allen Organisationsformen „berufsbegleitend“ zertifizieren lassen.
Aber es ist kein Problem, in Absprache mit Kunden und Auftraggebern (ggfs. auch Arbeitsagenturen oder Jobcenter) dieselben Studiengänge in Vollzeit durchzuführen, um die TeilnehmerInnen zeitlich zu einem schnelleren Abschluss zu führen. Bei Präsenz-Studiengängen können wir aus wirtschaftlichen Gründen keinen Einzel-Unterricht oder Unterricht in Kleinstgruppen gewähren, bei größeren Gruppen schon. Im Rahmen eines Fernstudiengangs kann die Studiendauer individuell bis zur „Vollzeit“ reduziert werden.