Zugangsvoraussetzungen „Examinierter Altenpfleger“
Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung „Examinierter Altenpfleger“ sind, dass die Bewerberin oder der Bewerber zunächst in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufes geeignet ist sowie einen der nachfolgenden Schulabschlüsse nachweist:
- eine abgeschlossene zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert
- oder ein Realschulabschluss
- oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss
- oder der Hauptschulabschluss und eine erfolgreich abgeschlossene, mindestens 2-jährige Berufsausbildung
- oder der Hauptschulabschluss und eine erfolgreich abgeschlossene, mindestens 1-jährige Altenpflegehelfer- bzw. Krankenpflegehelferausbildung
- oder ein höherer Abschluss, als der Realschulabschluss