FAQ (frequently asked questions)
Hier finden Sie Antworten auf viele Fragen.
Bei uns beginnt die 3-jährige Ausbildung zum/zur examinierten AltenpflegerIn immer am 01.10. eines jeden Jahres.
Es ist im Einzelfall möglich, die Ausbildung aus berechtigtem Grund verspätet zu beginnen. Das geht jedoch nur bis max. 4 Wochen nach Ausbildungsbeginn im erforderlichen Einvernehmen mit der zuständigen Bezirksregierung.
Es ist möglich, die Ausbildung zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen einer Ausbildungsverkürzung zu beginnen. Das ist nur unter bestimmten, festgelegten Voraussetzungen möglich.
Siehe hierzu die Informationen zu „Kann ich die Ausbildung verkürzen?“.
Ein Einstieg in die Ausbildung durch Wechsel von einem anderen Fachseminar, z.B. aufgrund eines Wohnortwechsels, ist jederzeit möglich.
Eine Ausbildungsverkürzung ist bei bereits erfolgreich abgeschlossener Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten KrankenpflegehelferIn oder AltenpflegehelferIn oder KinderkrankenpflegehelferIn möglich.
Bei abgeschlossener Ausbildung zum/zur RettungssanitäterIn ist eine Überprüfung im Einzelfall zur Länge der Ausbildungsverkürzung notwendig.
Bei abgeschlossener Ausbildung zur Arzthelferin ist keine Ausbildungsverkürzung möglich.
Begonnene, nicht mit einer Prüfung erfolgreich abgeschlossene Pflegeausbildungen, z.B. durch die Prüfung gefallen oder im Verlauf der Ausbildung abgebrochen, berechtigen nicht zur Verkürzung der Ausbildung.
Das genaue Ausbildungseintrittsdatum wird nach Überprüfung des individuellen Einzelfalles festgelegt.
Es gibt keinen konkreten Zeitrahmen. Bewerbungen sind zu jeder Zeit in schriftlicher, telefonischer Form oder über unser Onlineformular möglich.
Für die Ausbildung zur examinierten Altenpflegefachkraft benötigt man einen Schulabschluss der 10. Klasse. Dies kann sein:
- eine abgeschlossene zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert
- oder einen Realschulabschluss
- oder einen anderer als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss
- oder der Hauptschulabschluss und eine erfolgreich abgeschlossene, mindestens 2-jährige Berufsausbildung
- oder der Hauptschulabschluss und eine erfolgreich abgeschlossene, mindestens 1-jährige Altenpflegehelfer bzw. Krankenpflegehelferausbildung
- oder einen höheren Abschluss, als der Realschulabschluss
Für die Ausbildung zur Altenpflegehilfskraft benötigt man einen Hauptschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Abschluss.
Für die Ausbildung ist kein Schulgeld zu bezahlen.
Die Ausbildung gliedert sich in theoretische und praktische Anteile, die in Blöcken einander abwechselnd verlaufen.
Die theoretischen Unterrichtsblöcke erhält man am Fachseminar für Altenpflege.
Die praktischen Einsätze absolviert man in einer selbst gewählten Altenpflegeeinrichtung im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses.
Im Verlauf der Ausbildung verbringt man Einsätze in weiteren Pflegeeinrichtungen, sogenannte „Außeneinsätze“. Diese Einsätze werden vom Fachseminar für Altenpflege koordiniert.
Der Unterricht findet blockweise statt. Blockweise heißt, dass der Unterricht mehrere Wochen dauert. Die Länge ist dabei unterschiedlich. Ein Block kann nur eine Woche, aber auch 8 Wochen dauern, je nach Bedarf aus der Ausbildungsplanung.
Unterricht findet im Block in unserem Fachseminar zu folgenden Zeiten statt:
- Montag bis Donnerstag: 08:30 Uhr – 15:30 Uhr
- Freitag: 08:30 Uhr – 11:45 Uhr
Ein Unterrichtstag von montags bis donnerstags umfasst 8 Unterrichtseinheiten, freitags 4 Unterrichtseinheiten.
Die genauen Zeiten sind den Informationen zur „Organisation“ auf unserer Website zu entnehmen.
Grundsätzlich werden alle Fachthemen von Fachdozenten mit der entsprechenden Fachexpertise unterrichtet.
In den Gebieten, in denen sie unterrichten, haben alle Dozenten Praxiserfahrung.
Den praktischen Ausbilder sucht sich der/die Auszubildende selbstständig aus. Um einen praktischen Ausbildungsplatz muss man sich genauso bewerben, wie um den Platz im Fachseminar für Altenpflege. Der/Die Auszubildende bewirbt sich demnach zweifach.
Den praktischen Ausbilder wählt man nach folgenden Kriterien aus:
- Möchte ich in einer ambulanten oder stationären Einrichtung arbeiten?
- Kann ich die Einrichtung gut erreichen, im Zweifel auch morgens um 6:00 Uhr?
- Fühle ich mich in der Einrichtung wohl?
- Bildet die gewünschte Einrichtung aus?
- Gibt es eine/n PraxisanleiterIn?
Unser Fachseminar stellt jeder/m Auszubildenden einheitliche Lehrbücher leihweise und kostenfrei für die Dauer der Ausbildung zur Verfügung.
Darüber hinaus erhalten unsere Auszubildenden kostenlos zu Eigentum in jedem Block speziell auf den geplanten Unterricht bezogene, inhaltlich aufbereitete Unterrichtsmaterialien. Diese Unterrichtsmaterialien werden strukturiert und übersichtlich in Ordnern zur Verfügung gestellt.
Fächer werden in der Ausbildung der Altenpflege nicht unterrichtet, es gibt ausschließlich Lernfelder. Deren Kerninhalte sind in einem länderspezifischen Rahmenlehrplan verankert.
In unserem Fachseminar werden in einem eigenen Curriculum diese Inhalte block- und kursbezogen umgesetzt.
Im Großen und Ganzen geht es inhaltlich um:
- "Theoretische Grundlagen in das altenpflegerische Handeln einbeziehen"
- "Pflege zu planen, durchzuführen, zu dokumentieren und zu evaluieren"
- "Pflegebedürftige Menschen situationsbezogen pflegen zu können"
- "Anzuleiten, zu beraten und Gespräche zu führen"
- "Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie mitwirken"
- "Lebenswelten und Netzwerke alter Menschen"
- "Wohnraum- und Wohnumfeldgestaltung"
- "Tagesgestaltung"
- "Institutionelle und rechtliche Rahmenbedingungen"
- "Qualitätssicherung"
- "Persönliche Gesundheitsfürsorge"
Am Ende eines jeden Ausbildungsjahres gibt es ein Jahreszeugnis, welches die Gesamtnoten der Lernfelder des Ausbildungsjahres aufzeigt.
Am Ende der Ausbildung gibt es ein Abschlusszeugnis, welches die Gesamtnoten der Abschlussprüfung aufzeigt.
Wird man im Verlauf der Ausbildung krank, hat man sich als erstes ordnungsgemäß sowohl beim praktischen Ausbilder, als auch beim Fachseminar krank zu melden und dies mit einer ärztlichen Bescheinigung zu entschuldigen.
Bleiben die Fehltage innerhalb der gesetzlich festgelegten Höchstgrenze hat dies keine Folgen.
Überschreiten die Fehltage die gesetzlich festgelegte Höchstgrenze, wird in Zusammenarbeit des praktischen Ausbilders mit dem Fachseminar und der zuständigen Bezirksregierung über das weitere Vorgehen im Rahmen einer Einzelfallprüfung entschieden.
Die Kurse machen zur Vertiefung, Anwendung oder Veranschaulichung einzelner thematischer Schwerpunkte Exkursionen, welche im schulischen Kontext organisiert werden.