Förderung von Bildungsmaßnahmen in einzelnen Bundesländern
Zunächst ist fest zu halten, dass in jedem einzelnen Bundesland natürlich die Förderprogramme eingesetzt werden können, die länderübergreifend für die gesamte Bundesrepublik Deutschland gelten. Siehe dazu "Förderprogramme des Bundes".
In der folgenden Übersicht finden Sie die Förderprogramme, die speziell nur in dem jeweiligen Bundesland - zusätzlich - gelten. Grundsätzlich kann man - auf Länderebene - zwei verschiedene Förderbereiche unterscheiden. Zum einen sind es Regelungen, in denen der Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet ist, Bildungsurlaub bzw. Arbeitsfreistellung zu gewähren. Die zweite Kategorie sind länderspezifische Zuschüsse in unterschiedlichster Höhe zu Weiterbildungen (Bildungs- und Qualifzierungsscheck), die aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds finanziert werden.
Baden-Württemberg | Niedersachsen |
Bayern | Nordrhein-Westfalen |
Berlin | Rheinland-Pfalz |
Brandenburg | Saarland |
Bremen | Sachsen |
Hamburg | Sachsen-Anhalt |
Hessen | Schleswig-Holstein |
Mecklenburg-Vorpommern | Thüringen |