Förderprogramme für Sachsen-Anhalt

 

Hier finden Sie Informationen zu den aktuellen Förderprogrammen des Bundeslandes.

 

Weiterbildung Direkt

Ziel des Förderprogramms

  • Förderung individueller berufsbezogener Weiterbildung zum Erwerb von Zusatzqualifikationen

Welche Bildungsmaßnahmen werden gefördert?

  • Teilnahmen an Maßnahmen zur individuellen berufsbezogenen Weiterbildung

In welchem Umfang wird gefördert?

  • Bei Personen mit einem monatlichen Bruttogehalt unter 1.500 € werden bis zu 90 % bezuschusst.
  • Bei Personen mit einem monatlichen Bruttogehalt unter 2.500 €, ab 45 Jahren befristete oder geringfügig Beschäftigte, Teilzeitbeschäftigte unter 30 Stunden, Alleinerziehende ohne Leistungsbezug oder Menschen mit anerkanntem Grad einer Behinderung werden bis zu 80 % bezuschusst.
  • Alle anderen Berechtigten werden bis zu 60 % bezuschusst.
  • Es werden nur Maßnahmen mit Gesamtkosten ab 1.000 € gefördert

Wer wird gefördert?

  • ArbeitnehmerInnen mit einem monatlichen Bruttogehalt unter 4.575 €
  • Arbeitslose ohne Ansprich auf Leistungen nach SBG II & III

Weitergehende Informationen

  • Investitionsbank Sachsen-Anhalt
  • ib-sachsen-anhalt.de
  • : 0800 5600757

Besonderheiten / Zusätzliche Anmerkung des AUDITORIUM südwestfalen

  • Da alle unsere Weiterbildungen nach AZWV/AZAV zertifiziert sind, gehen wir grundsätzlich davon aus, dass auf dieser Basis eine Förderung von Bildungsmaßnahmen erfolgen kann.
Weiterbildung Betrieb

Ziel des Förderprogramms

  • Förderung der betrieblichen Weiterbildung und der Personal- und Organisationentwicklung in Unternehmen

Welche Bildungsmaßnahmen werden gefördert?

  • Maßnahmen, die die betriebliche Wettbewerbsfähigkeit stärken und Fachkräfte für den wirtschaftlichen Erfolg sichern.
  • Weiterbildungsmaßnahmen, die der Entwicklung und dem Erhalt betrieblich relevanter, fachlich- methodischer, sozialer und persönlicher Kompetenzen dienen
  • Maßnahmen zur Erhöhung der Qualifikation Geringqualifizierter, zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit älterer Beschäftigter sowie Menschen mit Behinderung

In welchem Umfang wird gefördert?

  • Zuschuss bis zu 60 % für Unternehmen bis 249 Beschäftigte
  • Zuschuss bis zu 40 % für Unternehmen mit 250 oder mehr Beschäftigten
  • Der Zuschuss erhöht sich für Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten
  • Der Zuschuss erhöht sich um 20% für Beschäftigte ab 55, gering qualifizierte Beschäftigte, Teilzeitbeschäftigte (bis max. 30 Stunden wöchentlich), geringfügig Beschäftigte, Menschen mit anerkanntem Grad der Behinderung, Menschen mit Migrationshintergrund, Alleinerziehende und Berufsrückkehrer

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen, Selbstständige und Einrichtungen in Sachsen-Anhalt

Weitergehende Informationen

  • Investitionsbank Sachsen-Anhalt
  • ib-sachsen-anhalt.de
  • : 0800 5600757

Besonderheiten / Zusätzliche Anmerkung des AUDITORIUM südwestfalen

  • Dieses Programm ist insbesondere für Unternehmen interessant, die mit uns ein unternehmensinternes Projekt durchführen wollen. Da alle unsere Weiterbildungen nach AZWV/AZAV zertifiziert sind, gehen wir grundsätzlich davon aus, dass auf dieser Basis eine Förderung von Bildungsmaßnahmen erfolgen kann. Da wir uns auf Inhouse-Weiterbildungen spezialisiert haben, kommt ein solches Förderprogramm für uns sehr in Frage.
Bildungsurlaub

Ziel des Förderprogramms

  • Beschäftigte bei der beruflichen Weiterbildung zu unterstützen.

Welche Bildungsmaßnahmen werden gefördert?

  • Alle Bildungsmaßnahmen die dem o. a. Ziel entsprechen.
  • Berufliche Weiterbildungen
  • Mindestdauer: „mehrtägig“ im Block oder in Intervallen, mindestens 6 Unterrichtsstunden pro Tag

In welchem Umfang wird gefördert?

  • 5 Tage pro Jahr
  • Freistellung frühestens 6 Monate nach Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses

Wer wird gefördert?

  • ArbeitnehmerInnen
  • Auszubildende

Wer ist Ansprechpartner?

  • Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
  • lvwa.sachsen-anhalt.de