Förderprogramme für Sachsen-Anhalt
Hier finden Sie Informationen zu den aktuellen Förderprogrammen des Bundeslandes.
Weiterbildung Direkt
Ziel des Förderprogramms
- Förderung individueller berufsbezogener Weiterbildung zum Erwerb von Zusatzqualifikationen
Welche Bildungsmaßnahmen werden gefördert?
- Teilnahmen an Maßnahmen zur individuellen berufsbezogenen Weiterbildung
In welchem Umfang wird gefördert?
- Bei Personen mit einem monatlichen Bruttogehalt unter 1.500 € werden bis zu 90 % bezuschusst.
- Bei Personen mit einem monatlichen Bruttogehalt unter 2.500 €, ab 45 Jahren befristete oder geringfügig Beschäftigte, Teilzeitbeschäftigte unter 30 Stunden, Alleinerziehende ohne Leistungsbezug oder Menschen mit anerkanntem Grad einer Behinderung werden bis zu 80 % bezuschusst.
- Alle anderen Berechtigten werden bis zu 60 % bezuschusst.
- Es werden nur Maßnahmen mit Gesamtkosten ab 1.000 € gefördert
Wer wird gefördert?
- ArbeitnehmerInnen mit einem monatlichen Bruttogehalt unter 4.575 €
- Arbeitslose ohne Ansprich auf Leistungen nach SBG II & III
Weitergehende Informationen
- Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- ib-sachsen-anhalt.de
- : 0800 5600757
Besonderheiten / Zusätzliche Anmerkung des AUDITORIUM südwestfalen
- Da alle unsere Weiterbildungen nach AZWV/AZAV zertifiziert sind, gehen wir grundsätzlich davon aus, dass auf dieser Basis eine Förderung von Bildungsmaßnahmen erfolgen kann.
Weiterbildung Betrieb
Ziel des Förderprogramms
- Förderung der betrieblichen Weiterbildung und der Personal- und Organisationentwicklung in Unternehmen
Welche Bildungsmaßnahmen werden gefördert?
- Maßnahmen, die die betriebliche Wettbewerbsfähigkeit stärken und Fachkräfte für den wirtschaftlichen Erfolg sichern.
- Weiterbildungsmaßnahmen, die der Entwicklung und dem Erhalt betrieblich relevanter, fachlich- methodischer, sozialer und persönlicher Kompetenzen dienen
- Maßnahmen zur Erhöhung der Qualifikation Geringqualifizierter, zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit älterer Beschäftigter sowie Menschen mit Behinderung
In welchem Umfang wird gefördert?
- Zuschuss bis zu 60 % für Unternehmen bis 249 Beschäftigte
- Zuschuss bis zu 40 % für Unternehmen mit 250 oder mehr Beschäftigten
- Der Zuschuss erhöht sich für Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten
- Der Zuschuss erhöht sich um 20% für Beschäftigte ab 55, gering qualifizierte Beschäftigte, Teilzeitbeschäftigte (bis max. 30 Stunden wöchentlich), geringfügig Beschäftigte, Menschen mit anerkanntem Grad der Behinderung, Menschen mit Migrationshintergrund, Alleinerziehende und Berufsrückkehrer
Wer wird gefördert?
- Unternehmen, Selbstständige und Einrichtungen in Sachsen-Anhalt
Weitergehende Informationen
- Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- ib-sachsen-anhalt.de
- : 0800 5600757
Besonderheiten / Zusätzliche Anmerkung des AUDITORIUM südwestfalen
- Dieses Programm ist insbesondere für Unternehmen interessant, die mit uns ein unternehmensinternes Projekt durchführen wollen. Da alle unsere Weiterbildungen nach AZWV/AZAV zertifiziert sind, gehen wir grundsätzlich davon aus, dass auf dieser Basis eine Förderung von Bildungsmaßnahmen erfolgen kann. Da wir uns auf Inhouse-Weiterbildungen spezialisiert haben, kommt ein solches Förderprogramm für uns sehr in Frage.
Bildungsurlaub
Ziel des Förderprogramms
- Beschäftigte bei der beruflichen Weiterbildung zu unterstützen.
Welche Bildungsmaßnahmen werden gefördert?
- Alle Bildungsmaßnahmen die dem o. a. Ziel entsprechen.
- Berufliche Weiterbildungen
- Mindestdauer: „mehrtägig“ im Block oder in Intervallen, mindestens 6 Unterrichtsstunden pro Tag
In welchem Umfang wird gefördert?
- 5 Tage pro Jahr
- Freistellung frühestens 6 Monate nach Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses
Wer wird gefördert?
- ArbeitnehmerInnen
- Auszubildende
Wer ist Ansprechpartner?
- Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
- lvwa.sachsen-anhalt.de