Förderprogramme für Bayern

 

Hier finden Sie Informationen zu den aktuellen Förderprogrammen des Bundeslandes.

 

Qualifizierung von Erwerbstätigen

Ziel des Förderprogramms

  • Förderung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen durch berufliche Weiterbildung, die Sicherheit von Beschäftigten im Unternehmen und die Einführung bzw. den Ausbau von Systemen zur Fortbildung im Betrieb im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF).

Welche Bildungsmaßnahmen werden gefördert?

  • Berufliche Fortbildungen oder Vermittlung beruflicher Fähigkeiten und Kenntnisse von Arbeitnehmern und Unternehmern.
  • Einführung und Ausbau von Systemen zur Fortbildung, zur Anpassungsqualifizierung oder von Bildungssystemen im Betrieb.
  • Gefördert werden u. a. Aktivitäten des Unternehmens zur Qualifikation der Arbeitskräfte.

In welchem Umfang wird gefördert?

  • d. R. bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Es muss ein Eigenanteil des Projektträgers in Höhe von mindestens 10 % der zuschussfähigen Ausgaben erbracht werden.
  • Bei Maßnahmen, die ausschließlich für Mitarbeiter des eigenen Unternehmens durchgeführt werden, sind nur die Kosten externer dritter Dienstleister förderungsfähig.

Wer wird gefördert?

  • Erwerbstätige, Unternehmer und Beschäftigte grundsätzlich aller Unternehmen
  • Projekte können von Unternehmen mit Hilfe von Bildungsanbietern oder von Bildungsanbietern durchgeführt werden.

Weitergehende Informationen

  • ESF Verwaltungsbehörde in Bayern
  • esf.bayern.de
  • : 089 1261-01

Besonderheiten / Zusätzliche Anmerkung des AUDITORIUM südwestfalen

  • Dieses Programm ist insbesondere für Unternehmen interessant, die mit uns ein unternehmensinternes Projekt durchführen wollen. Da alle unsere Weiterbildungen nach AZWV/AZAV zertifiziert sind, gehen wir grundsätzlich davon aus, dass auf dieser Basis eine Förderung von Bildungsmaßnahmen erfolgen kann. Da wir uns auf Inhouse-Weiterbildungen spezialisiert haben, kommt ein solches Förderprogramm für uns sehr in Frage.