Förderprogramme für Bremen

 

Hier finden Sie Informationen zu den aktuellen Förderprogrammen des Bundeslandes.

 

Bremer Weiterbildungsscheck

Ziel des Förderprogramms

  • Gutschein zur Ermäßigung von Kursgebühren zur Unterstützung von verschiedenen Personengruppen sowie Klein- und Kleinstbetrieben im Bereich Weiterbildung.

Welche Bildungsmaßnahmen werden gefördert?

  • Berufliche Weiterbildungen die der aktuellen Beschäftigung dienlich sind

In welchem Umfang wird gefördert?

  • Pro Scheck, werden 50 % der Weiterbildungskosten gefördert, maximal 500 €
  • Die Weiterbildungsmaßnahmen müssen mindestens 1.000 € kosten
  • Bei Personen ohne Ausbildung mit mehrjähriger Berufserfahrung, die ihren Abschluss nachholen möchten, gibt es die Möglichkeit auf bis zu 100 % Förderhöhe

Wer wird gefördert?

  • Beschäftigte ohne Ausbildung bzw. mit veralteten Berufsabschlüssen
  • Personen mit im Ausland erworbenen Abschlüssen
  • Personen die einen Berufsabschluss nachträglich erwerben wollen
  • Klein- und Kleinstbetriebe mit bis zu 50 Beschäftigten mit Sitz im Land Bremen

Weitergehende Informationen

  • Stadt Bremen
  • bremen.de
  • : 0421 361-89411

Besonderheiten / Zusätzliche Anmerkung des AUDITORIUM südwestfalen

  • Da alle unsere Weiterbildungen nach AZWV/AZAV zertifiziert sind, gehen wir grundsätzlich davon aus, dass auf dieser Basis eine Förderung von Bildungsmaßnahmen erfolgen kann.
Bildungsurlaub

Ziel des Förderprogramms

  • Beschäftigte bei der beruflichen Weiterbildung zu unterstützen.

Welche Bildungsmaßnahmen werden gefördert?

  • Alle Bildungsmaßnahmen die dem o. a. Ziel entsprechen.
  • Politische, berufliche und allgemeine Weiterbildung, Ehrenamtsschulungen
  • Mindestdauer: 1 Tag, pro Tag 8 Unterrichtsstunden à 45 Minuten

In welchem Umfang wird gefördert?

  • 10 Tage innerhalb von 2 Jahren
  • Freistellung frühestens 6 Monate nach Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses

Wer wird gefördert?

  • ArbeitnehmerInnen
  • Auszubildende

Wer ist Ansprechpartner?