Förderprogramme für Bremen
Hier finden Sie Informationen zu den aktuellen Förderprogrammen des Bundeslandes.
Bremer Weiterbildungsscheck
Ziel des Förderprogramms
- Gutschein zur Ermäßigung von Kursgebühren zur Unterstützung von verschiedenen Personengruppen sowie Klein- und Kleinstbetrieben im Bereich Weiterbildung.
Welche Bildungsmaßnahmen werden gefördert?
- Berufliche Weiterbildungen die der aktuellen Beschäftigung dienlich sind
In welchem Umfang wird gefördert?
- Pro Scheck, werden 50 % der Weiterbildungskosten gefördert, maximal 500 €
- Die Weiterbildungsmaßnahmen müssen mindestens 1.000 € kosten
- Bei Personen ohne Ausbildung mit mehrjähriger Berufserfahrung, die ihren Abschluss nachholen möchten, gibt es die Möglichkeit auf bis zu 100 % Förderhöhe
Wer wird gefördert?
- Beschäftigte ohne Ausbildung bzw. mit veralteten Berufsabschlüssen
- Personen mit im Ausland erworbenen Abschlüssen
- Personen die einen Berufsabschluss nachträglich erwerben wollen
- Klein- und Kleinstbetriebe mit bis zu 50 Beschäftigten mit Sitz im Land Bremen
Weitergehende Informationen
- Stadt Bremen
- bremen.de
- : 0421 361-89411
Besonderheiten / Zusätzliche Anmerkung des AUDITORIUM südwestfalen
- Da alle unsere Weiterbildungen nach AZWV/AZAV zertifiziert sind, gehen wir grundsätzlich davon aus, dass auf dieser Basis eine Förderung von Bildungsmaßnahmen erfolgen kann.
Bildungsurlaub
Ziel des Förderprogramms
- Beschäftigte bei der beruflichen Weiterbildung zu unterstützen.
Welche Bildungsmaßnahmen werden gefördert?
- Alle Bildungsmaßnahmen die dem o. a. Ziel entsprechen.
- Politische, berufliche und allgemeine Weiterbildung, Ehrenamtsschulungen
- Mindestdauer: 1 Tag, pro Tag 8 Unterrichtsstunden à 45 Minuten
In welchem Umfang wird gefördert?
- 10 Tage innerhalb von 2 Jahren
- Freistellung frühestens 6 Monate nach Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses
Wer wird gefördert?
- ArbeitnehmerInnen
- Auszubildende
Wer ist Ansprechpartner?
- Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft
- bildung.bremen.de