Förderprogramme des Bundes

Gerade durch die Förderprogramme des Bundes sind erhebliche, in nicht wenigen Fällen, Zuschüsse bis zu 100 % bei bestimmten Studiengängen möglich.
Vorrangig sind dabei die "Aufstiegsfortbildungsförderung" und die Möglichkeit des Erhalts eines "Bildungsgutscheins" zu nennen.

Speziell für viele Leitungs-Weiterbildungen sind diese Förderprogramme hilfreich. Nach den aktuellen Regelungen ist dabei zuerst zu klären, ob der Studiengang durch die Aufstiegsfortbildungsförderung bezuschusst werden kann. Falls nicht, kommt immer noch ein Bildungsgutschein seitens der Agentur für Arbeit auch für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und sogar bis zu 100 % Förderhöhe in Betracht.
Für die Aufstiegsfortbildungsförderung unterstützen wir Sie, indem wir für Sie die entsprechenden Anträge stellen. Für den Erhalt eines Bildungsgutscheins begleiten wir Sie bzw. den Arbeitgeber bei der Antragsstellung.

Grundsätzlich kommen für alle Studiengänge auch außerhalb der Leitungsebene Zuschüsse durch den Erhalt eines Bildungsgutscheins in Betracht, sodass entsprechende Anträge eigentlich immer gestellt werden können.

Zu berücksichtigen ist auch, dass in einigen Fällen auch eine Förderung ausgesprochen wird, obwohl die behördliche Regelung dies so gar nicht vorsieht, aber der zuständige Sachbearbeiter der Behörde ein entsprechendes Ermessen ausübt. Aus diesem Grunde ist immer eine Antragsstellung sinnvoll.

 

Aufstiegsfortbildungsförderung („Aufstiegs-BaföG“)

Ziel des Förderprogramms

  • Finanzielle Unterstützung der beruflichen Aufstiegsfortbildung von Fachkräften.

Welche Bildungsmaßnahmen werden gefördert?

  • In den Gesundheits- und Pflegeberufen Fortbildungen nach den Richtlinien der Deutschen Krankenhausgesellschaft oder wenn ein Bundesland eine Fortbil­dung öffentlich-rechtlich geregelt hat. Sollte ein Bundesland keine Regelungen zu einem Abschlussziel haben, muss die Fortbildung im inhaltlichen und we­sentlichen einer Fortbildungsregelung eines anderen Bundeslandes entspre­chen.
  • Die Maßnahme muss mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen (Ausnahme: anerkannter Fernstudien-Lehrgang), bei Maßnahmeabschnitten ist die Gesamtdauer aller Abschnitte maßgebend.

 In welchem Umfang wird gefördert?

  • Es gibt einen Zuschuss in Höhe von 50 % zu den Lehrgangs- und Prüfungsge­bühren. Der Rest wird per zinsgünstigem Darlehen gewährt. Von diesem Darlehen wird die Hälfte erlassen, wenn der Studiengang nachweislich erfolgreich beendet wird.

 Wer wird gefördert?

  • Alle Personen, sobald sie eine qualifizierte Berufsausbildung abgeschlossen ha­ben (Fachkräfte für Pflege und/oder Betreuung).

 Weitergehende Informationen

  • Bundesministerium für Bildung und Forschung: aufstiegs-bafoeg.de/ Tel.: 0800 6223634
  • Auf dieser Seite http://www.aufstiegs-bafoeg.info/de/102.php finden Sie Ihre Ansprechpartner. I. d. R. handelt es sich hierbei um kommunale Ämter für Ausbildungsförderung.

 Besonderheiten / Zusätzliche Anmerkung des AUDITORIUM südwestfalen

Unsere Studiengänge zur "Pflegedienstleitung", "Heim- / Einrichtungsleitung", "Leitende Fachkraft für gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung" und "Praxisanleitung" sind nach dem Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetz staatlich anerkannt. Das gilt für alle Präsenzstudiengänge in allen Organisationsformen, aber auch für die von der Staatlichen Zentralstelle für den Fernunterricht zugelassen Fernstudiengänge.
Zur Anerkennung nach dem Aufstiegs-BAFÖG ist insbesondere maßgeblich, ob in der beantragten Bildungsmaßnahme die nach dem Gesetz vorgeschriebene Unterrichtsform nachgewiesen wird. Das wird je nach Organisationsform von den bewilligenden Behörden / Sachbearbeiter nach unserer Kenntnis unterschiedlich beurteilt.  

Parallele Beantragung eines Bildungsgutscheins (Arbeitsagentur) sinnvoll

Für den Fall, dass die zuständige Behörde die Bewilligung von Aufstiegsfortbildungsförderung ablehnt, ist aus unserer Sicht die parallele Beantragung eines Bildungsgutscheins sinnvoll. Zwar wird der Sachbearbeiter der Arbeitsagentur den Bildungsgutschein nicht ausstellen wollen, wenn vorrangig Aufstiegsfortbildungsförderung möglich ist. Falls der Teilnehmer mit seiner Bildungsmaßnahme, für die er Aufstiegsfortbildungsförderung beantragt hat, schon begonnen hat (immerhin kann das Antragsverfahren bis zu 1 Jahr dauern), ist i. d. R. nachträglich ein Bildungsgutschein nicht mehr möglich. Das sollte mit der Arbeitsagentur vorab besprochen werden, damit nachträglich eine Genehmigung erfolgen kann. (Wir stellen für Sie die Anträge bei der zuständigen Behörde, falls Sie das wünschen).

 

WEITER.BILDUNG! - die Qualifizierungsoffensive (Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit)

WEITER.BILDUNG! bietet Ihnen:

  • eine individuelle Qualifizierungsberatung
  • Zuschuss zu den Lehrgangskosten:
    Es können zwischen 15% und 100% der Lehrgangskosten übernommen werden.
  • Zuschuss zum Arbeitsentgelt:
    Es kann zwischen 25% und 100% des Arbeitsentgelts während der Weiterbildung übernommen werden.
  • Neu hinzugekommen: Bis zu 15 % höhere Zuschüsse für jede Betriebsgröße:
    - Plus 5 % bei Qualifizierungsvereinbarungen der Sozialpartner
    - Plus 10 % bei erhöhtem Weiterbildungsbedarf in Ihrem Betrieb
    - Plus 15 % bei Qualifizierungsvereinbarungen und erhöhtem Weiterbildungsbedarf

Sammelantrag möglich! Sollen mehrere Beschäftigte eines Unternehmens an derselben Weiterbildung teilnehmen, müssen nicht mehrere Anträge gestellt werden. Es genügt ein Antrag (Fachbegriff: Sammelantrag auf Förderung für mehrere Beschäftigte in einer Weiterbildung).

Folgende Voraussetzungen müssen für diese Förderleistungen erfüllt sein:

  • Die Maßnahme umfasst mehr als 120 Stunden.
  • Die Maßnahme sowie ihr Träger sind für die Förderung zugelassen.

Weitergehende Informationen

Besonderheiten / Zusätzliche Anmerkungen des AUDITORIUM südwestfalen

  • Ein Großteil der Weiterbildungen des AUDITORIUM südwestfalen ist nach AZAV zertifiziert, ebenso wie das Unternehmen als Bildungsträger. Zusätzlich ist das Unternehmen nach DIN EN ISO 9001: 2015 zertifiziert. Damit ist i.d.R. der vom Kunden gewünschte Bildungsgang ohne weiteres förderfähig.
  • Von den förderfähigen Bildungsgängen sind i.d.R. diejenigen ausgenommen, für die eine Aufstiegsfortbildungsförderung möglich ist. (Siehe Aufstiegsfortbildungsförderung)

Wichtiger Hinweis bzgl. Unterstützung bei der Antragstellung durch das AUDITORIUM südwestfalen

Das AUDITORIUM südwestfalen hat ein großes Interesse daran, dass der Teilnehmer eine Förderung einer Bildungsmaßnahme erhält. Deshalb unterstützen wir Sie bei jeder Antragsstellung bzgl. des Erhalts eines "Bildungsgutscheins". Sofern "Aufstiegsfortbildungsförderung" in Betracht kommt, stellen wir für Sie sogar den erforderlichen Antrag. Bei Bildungsgutscheinen ist dies so ohne weiteres nicht möglich. Wir können Sie bei der erforderlichen Antragsstellung aber begleiten.

Weiterbildungsstipendium für Begabte in Gesundheitsberufen

Ziel des Förderprogramms

  • Personen, die im Gesundheitsberuf einen besonders guten Ausbildungsabschluss erreicht haben, bzgl. beruflicher Fort- und Weiterbildungen zu fördern.

 Welche Bildungsmaßnahmen werden gefördert?

  • Alle Maßnahmen, die zum Erwerb fachbezogener und beruflicher Qualifikationen/Kompetenzen dienen.

 In welchem Umfang wird gefördert?

  • Der/die TeilnehmerIn kann max. 6.000,00 € an Förderung erhalten. Der Eigenanteil des/der TeilnehmersIn beträgt 10%.

 Wer wird gefördert?

  • Sie müssen jünger als 25 Jahre alt sein. Durch Berücksichtigung von Anrechnungszeiten (z. B. Mutterschutz, Elternzeit, Grundwehr- oder Zivildienst) können bis zu drei Jahre hinzugerechnet werden.
  • Nachweis eines Beschäftigungsverhältnisses von mindestens 15 Wochenstunden oder Arbeitsuchendmeldung bei der Agentur für Arbeit.
  • Sie haben ihre Prüfung in einem bundesgesetzlich geregelten Fachberuf im Gesundheitswesen mit besser als „gut“ (bei mehreren  Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser)  bestanden oder Sie weisen Ihre  besondere Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag ihres Arbeitgebers oder der Berufsschule nach.

 Weitergehende Informationen

  • Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) www.sbb-stipendien.de

 Besonderheiten / Zusätzliche Anmerkung des AUDITORIUM südwestfalen

  • Mehrere TeilnehmerInnen unserer Weiterbildungen, speziell Heim- und/oder Pflegedienstleitungen, haben bereits Begabtenförderung erhalten.

Wichtiger Hinweis zur Antragsstellung

Das AUDITORIUM südwestfalen unterstützt Sie bei Ihrer Antragsstellung. SIe können sich bzgl. aller Fragen diesbezüglich an unsere MitarbeiterInnen wenden.

Teilhabe am Arbeitsleben (Agentur für Arbeit)

Ziel des Förderprogramms

  • Beseitigung oder Milderung von Schwierigkeiten, die auf Grund einer Behinderung die Berufsausbildung oder Berufsausübung erschweren oder unmöglich erscheinen lassen.

 Welche Bildungsmaßnahmen werden gefördert?

  • Grundsätzlich alle beruflichen Bildungsmaßnahmen (Aus- und Weiterbildung), die dem o. a. Ziel dienen.
  • d. R. nur Bildungsmaßnahmen, die nach AZAV zertifiziert sind.

 In welchem Umfang wird gefördert?

  • Die Kostenübernahme (für z. B. Lehrgang, Fahrt, Unterbringung, Kinderbetreuung) wird individuell festgelegt. 

 Wer wird gefördert?

  • Personen, deren Aussichten, am Arbeitsleben teilzuhaben oder weiter bzw. wieder teilzuhaben, wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung nicht nur vorübergehend wesentlich gemindert sind.

 Weitergehende Informationen

  • Bundesagentur für Arbeit www.arbeitsagentur.de

 Besonderheiten / Zusätzliche Anmerkung des AUDITORIUM südwestfalen

  • Das Unternehmen und alle Weiterbildungen des AUDITORIUM südwestfalen sind nach AZAV zugelassen.

Wichtiger Hinweis zur Antragsstellung

I.d.R. sind Sie über Ihren Berater bei der Agentur für Arbeit gut beraten und werden dadurch bei einer Antragsstellung unterstützt. Falls Sie dennoch Fragen im Zuge der Antragsstellung haben, sind unsere MitarbeiterInnen dafür da und unterstützen Sie.

Teilhabe am Arbeitsleben/Berufliche Rehabilitation (DRV)

Ziele des Förderprogramms

  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sollen helfen, Sie trotz Erkrankung oder Behinderung möglichst dauerhaft ins Berufsleben einzugliedern, um eine vorzeitige Rente zu vermeiden.

 Welche Bildungsmaßnahmen werden gefördert?

  • Grundsätzlich alle Bildungsmaßnahmen, die dem o. a. Zweck entsprechen.
  • d. R. können es nur Bildungsmaßnahmen sein, deren Bildungsträger ein Qualitätsmanagement-System nachweist.

 In welchem Umfang wird gefördert?

In der Regel werden erstattet:

  • Lehrgangskosten
  • Unterkunft und Verpflegung bei notwendiger auswärtiger Unterbringung
  • Lernmittel und Prüfungsgebühren
  • Reisekosten

 Wer wird gefördert?

Personen werden gefördert bei

  • Erfüllung der Wartezeit von 15 Jahren
  • Anspruch auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
  • Leistung zur medizinischen Rehabilitation der Rentenversicherung, wenn sie zum Erreichen der beruflichen Eingliederung zusätzlich erforderlich ist oder
  • Ein Anspruch auf große Witwen- bzw. Witwerrente besteht.

 Weitergehende Informationen

 Besonderheiten / Zusätzliche Anmerkung des AUDITORIUM südwestfalen

  • Mehrere TeilnehmerInnen haben bereits an Weiterbildungen des AUDITORIUM südwestfalen unter Förderung durch die Deutsche Rentenversicherung teilgenommen.

Wichtiger Hinweis zur Antragsstellung

I.d.R. sind Sie über Ihren Berater bei der Rentenversicherung gut beraten und werden dadurch bei einer Antragsstellung unterstützt. Falls Sie dennoch Fragen im Zuge der Antragsstellung haben, sind unsere MitarbeiterInnen dafür da und unterstützen Sie.