Förderprogramme für Brandenburg

 

Hier finden Sie Informationen zu den aktuellen Förderprogrammen des Bundeslandes.

 

Bildungsscheck

Ziel des Förderprogramms

  • Erhalt und Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit von Beschäftigten sowie die Stabilisierung und den perspektivischen Aufbau von Arbeitsplätzen, insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds (ESF).

Welche Bildungsmaßnahmen werden gefördert?

  • Alle Bildungsmaßnahmen, die der individuellen und arbeitsplatzunabhängigen beruflichen Weiterbildung dienen
  • Sowie die Teilnahme an beruflichen Weiterbildungsmaßnahem zur Kompetenzentwicklung in Unternehmen und Vereinen

In welchem Umfang wird gefördert?

  • Als Zuschuss in Form eines Bildungsschecks in Höhe von 70% der Kursgebühren, die Weiterbildungsausgaben müssen mindestens 1.000 € betragen
  • Es können zwei Anträge auf Förderung pro Jahr gestellt werden.

Wer wird gefördert?

  • Alle Beschäftigten mit Hauptwohnsitz im Land Brandenburg
  • Unternehmen mit Betriebsstätte in Brandenburg

Weitergehende Informationen

  • Investitionsbank des Landes Brandenburg
  • ilb.de
  • : 0331 660-2200

Besonderheiten / Zusätzliche Anmerkung des AUDITORIUM südwestfalen

  • Dieses Programm ist insbesondere für Unternehmen interessant, die mit uns ein unternehmensinternes Projekt durchführen wollen. Da alle unsere Weiterbildungen nach AZWV/AZAV zertifiziert sind, gehen wir grundsätzlich davon aus, dass auf dieser Basis eine Förderung von Bildungsmaßnahmen erfolgen kann. Da wir uns auf Inhouse-Weiterbildungen spezialisiert haben, kommt ein solches Förderprogramm für uns sehr in Frage.
Bildungsurlaub

Ziel des Förderprogramms

  • Beschäftigte bei der beruflichen Weiterbildung zu unterstützen.

Welche Bildungsmaßnahmen werden gefördert?

  • Alle Bildungsmaßnahmen die dem o. a. Ziel entsprechen.
  • Politische, berufliche und kulturelle Weiterbildungen
  • Mindestdauer: 1 Tag, pro Tag 6 Unterrichtsstunden à 45 Minuten

In welchem Umfang wird gefördert?

  • 10 Tage innerhalb von 2 Jahren
  • Freistellung frühestens 6 Monate nach Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses

Wer wird gefördert?

  • ArbeitnehmerInnen
  • Auszubildende

Wer ist Ansprechpartner?