Förderprogramme für Brandenburg
Hier finden Sie Informationen zu den aktuellen Förderprogrammen des Bundeslandes.
Bildungsscheck
Ziel des Förderprogramms
- Erhalt und Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit von Beschäftigten sowie die Stabilisierung und den perspektivischen Aufbau von Arbeitsplätzen, insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen mit Hilfe des Europäischen Sozialfonds (ESF).
Welche Bildungsmaßnahmen werden gefördert?
- Alle Bildungsmaßnahmen, die der individuellen und arbeitsplatzunabhängigen beruflichen Weiterbildung dienen
- Sowie die Teilnahme an beruflichen Weiterbildungsmaßnahem zur Kompetenzentwicklung in Unternehmen und Vereinen
In welchem Umfang wird gefördert?
- Als Zuschuss in Form eines Bildungsschecks in Höhe von 70% der Kursgebühren, die Weiterbildungsausgaben müssen mindestens 1.000 € betragen
- Es können zwei Anträge auf Förderung pro Jahr gestellt werden.
Wer wird gefördert?
- Alle Beschäftigten mit Hauptwohnsitz im Land Brandenburg
- Unternehmen mit Betriebsstätte in Brandenburg
Weitergehende Informationen
- Investitionsbank des Landes Brandenburg
- ilb.de
- : 0331 660-2200
Besonderheiten / Zusätzliche Anmerkung des AUDITORIUM südwestfalen
- Dieses Programm ist insbesondere für Unternehmen interessant, die mit uns ein unternehmensinternes Projekt durchführen wollen. Da alle unsere Weiterbildungen nach AZWV/AZAV zertifiziert sind, gehen wir grundsätzlich davon aus, dass auf dieser Basis eine Förderung von Bildungsmaßnahmen erfolgen kann. Da wir uns auf Inhouse-Weiterbildungen spezialisiert haben, kommt ein solches Förderprogramm für uns sehr in Frage.
Bildungsurlaub
Ziel des Förderprogramms
- Beschäftigte bei der beruflichen Weiterbildung zu unterstützen.
Welche Bildungsmaßnahmen werden gefördert?
- Alle Bildungsmaßnahmen die dem o. a. Ziel entsprechen.
- Politische, berufliche und kulturelle Weiterbildungen
- Mindestdauer: 1 Tag, pro Tag 6 Unterrichtsstunden à 45 Minuten
In welchem Umfang wird gefördert?
- 10 Tage innerhalb von 2 Jahren
- Freistellung frühestens 6 Monate nach Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses
Wer wird gefördert?
- ArbeitnehmerInnen
- Auszubildende
Wer ist Ansprechpartner?
- Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg
- mjs.brandenburg.de