Förderprogramme für Hessen

 

Hier finden Sie Informationen zu den aktuellen Förderprogrammen des Bundeslandes.

 

Initiative Pro Abschluss - Qualifizierungsscheck

Ziel des Förderprogramms

  • Die Förderung zur Weiterbildung der sozialversicherungspflichtig oder geringfügig Beschäftigten

Welche Bildungsmaßnahmen werden gefördert?

  • Gefördert werden Maßnahmen mit Gesamtkosten von über 1.000 €, die von einem zertifizierten Weiterbildungsanbieter angeboten werden und über Nachqualifizierung zu einem anerkannten Berufsabschluss führen.

In welchem Umfang wird gefördert?

  • Es werden 50% der Weiterbildungskosten bis max. 4.000 € pro Person und Jahr gefördert.
  • Bei Maßnahmen die als Nachqualifizierung zu einem Berufsabschluss hinführen werden Maßnahmen mit Gesamtkosten von mehr als 1.000 € gefördert.
  • Bei einer Entfernung über 50 km zwischen Wohn- und Qualifizierungsort wird einmalig pro Qualifizierungsscheck eine Fahrtkostenpauschale von 105€ gezahlt

 

Wer wird gefördert?

  • Alle sozialversicherungspflichtig oder geringfügig beschäftigten Personen mit Hauptwohnsitz in Hessen
  • Sie sind mindestens 27 Jahre alt
  • Sie haben keinen beruflichen Abschluss
  • Sie üben eine Tätigkeit aus, für die Sie keinen Berufsabschluss haben, und Ihr zuvor erworbener Berufsabschluss liegt länger als 4 Jahre zurück

Weitergehende Informationen

  • Hessische Weiterbildungsdatenbank
    http://www.proabschluss.de
    Ihre regionale(n) Beratungsstelle(n)

Besonderheiten / Zusätzliche Anmerkung des AUDITORIUM südwestfalen

  • Da alle unsere Weiterbildungen nach AZWV/AZAV zertifiziert sind, gehen wir grundsätzlich davon aus, dass auf dieser Basis eine Förderung von Bildungs-maßnahmen erfolgen kann.
Bildungsurlaub

Ziel des Förderprogramms

  • Beschäftigte bei der beruflichen Weiterbildung zu unterstützen.

Welche Bildungsmaßnahmen werden gefördert?

  • Alle Bildungsmaßnahmen die dem o. a. Ziel entsprechen.
  • Politische und berufliche Weiterbildungen
  • Mindestdauer: 5 Tage oder 2 – 3 Tage im Block innerhalb von 8 Wochen, mindestens 6 Stunden pro Tag

In welchem Umfang wird gefördert?

  • 5 Tage pro Jahr
  • Freistellung frühestens 6 Monate nach Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses

Wer wird gefördert?

  • ArbeitnehmerInnen
  • Auszubildende (nur politische Bildung)

Wer ist Ansprechpartner?

  • Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
  • soziales.hessen.de