Möglichkeiten der Steuerersparnis

 

Der Staat fördert Ihre Weiterbildung, indem er Ihnen die Möglichkeit einräumt, einen Teil Ihrer Gebühren als "Werbungskosten" steuerlich geltend zu machen.

Steuerlich abzugsfähig sind:

  • Die gesamten Kurs- und Prüfungsgebühren
  • Kosten für benötigte Fachliteratur, Schreibmaterial
  • Fahrtkosten zwischen Wohnort und Weiterbildungsstätte
  • Übernachtungs- und Verpflegungskosten
  • Porto und Fernsprechgebühren
  • Spesen


Rechenbeispiel:

Studiengebühren insgesamt € 3.750,00
Fahrtkosten mit dem Privat-Pkw z. B.  
Köln nach Siegen für 43 Termine,  
insgesamt 7.989 km zu je 0,27 € ergibt € 2.157,14
Verpflegungskosten 43 x 5,00 € ergibt € 215,00
Kosten für Schreibmaterial € 25,00
Werbungskosten insgesamt € 6.147.14

 

Weiterbildungskosten in dieser Höhe führen je nach Einkommenssituation und Steuerklasse zu einer steuerlichen Netto-Entlastung in Höhe von ca. € 30,00 bis € 60,00 pro Monat.

 

So holen Sie sich einen Großteil Ihrer Studiengebühren vom Finanzamt zurück.

Wir empfehlen Ihnen, die Werbungskosten nicht erst im Rahmen Ihres Lohnsteuerjahresausgleichs bzw. Ihrer Einkommenssteuererklärung zu machen, sondern sich sofort bei Kursbeginn einen entsprechenden Freibetrag auf Ihrer Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen.

 

Unser Tipp!

Sprechen Sie vor Beginn Ihrer Weiterbildung mit Ihrem Steuerberater.