Förderprogramme für Niedersachsen

 

Hier finden Sie Informationen zu den aktuellen Förderprogrammen des Bundeslandes.

 

Weiterbildung in Niedersachsen (WiN)

Ziel des Förderprogramms

  • Mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) werden die berufliche Weiterbildung einzelner Beschäftigter aus Unternehmen sowie überbetriebliche Weiterbildungskonzepte gefördert.

Welche Bildungsmaßnahmen werden gefördert?

  • Inhaltlich in sich abgeschlossene Maßnahmen, die eine allgemein am Arbeitsmarkt verwertbare Qualifikation vermitteln und mit einem Zertifikat abschließen
  • Individuelle Weiterbildungsmaßnahmen für Beschäftigte und Betriebsinhaber aus kleinen Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten
  • Individuelle Weiterbildungsmaßnahmen und überbetriebliche Weiterbildungskonzepte im Rahmen thematischer Weiterbildungsschwerpunkte

In welchem Umfang wird gefördert?

  • Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses
  • Für individuelle Weiterbildungsmaßnahmen bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, dabei mindestens 1.000 €, bei einer Laufzeit von bis zu 24 Monaten
  • Für Weiterbildungskonzepte bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. jedoch 40.000 € bei einer Laufzeit von bis zu sechs Monaten
  • Ausgaben für Qualifizierungen (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren)
  • Personalausgaben für die TeilnehmerInnen an der Maßnahme (19 € pro Qualifizierungsstunde)

Wer wird gefördert?

  • Beschäftigte aus Unternehmen mit Betriebsstätte in Niedersachsen
  • BetriebsinhaberInnen von Unternehmen unter 50 Beschäftigten

 Weitergehende Information

Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)

Besonderheiten / Zusätzliche Anmerkungen des AUDITORIUM südwestfalen

  • Dieses Programm ist auch für Unternehmen interessant, die mit uns ein unternehmensinternes Projekt durchführen wollen. Da wir uns auf Inhouse-Weiterbildungen spezialisiert haben, kommt ein solches Förderprogramm für uns sehr in Frage. Das AUDITORIUM südwestfalen ist nach mehreren Qualitätssicherungs-System zertifiziert.
Bildungsurlaub

Ziel des Förderprogramms

  • Beschäftigte bei der beruflichen Weiterbildung zu unterstützen.

Welche Bildungsmaßnahmen werden gefördert?

  • Alle Bildungsmaßnahmen die dem o. a. Ziel entsprechen.
  • Allgemeine, politische und berufliche Weiterbildungen
  • Mindestdauer: 5 Tage, davon 3 Tage im Block, mindestens 4 Unterrichtsstunden (bei An- und Abreisetag), sonst 6 Stunden

In welchem Umfang wird gefördert?

  • 5 Tage pro Jahr
  • Freistellung frühestens 6 Monate nach Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses

Wer wird gefördert?

  • ArbeitnehmerInnen

Wer ist Ansprechpartner?

  • Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur
  • mwk.niedersachsen.de