Förderprogramme für Niedersachsen
Hier finden Sie Informationen zu den aktuellen Förderprogrammen des Bundeslandes.
Weiterbildung in Niedersachsen (WiN)
Ziel des Förderprogramms
- Mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) werden die berufliche Weiterbildung einzelner Beschäftigter aus Unternehmen sowie überbetriebliche Weiterbildungskonzepte gefördert.
Welche Bildungsmaßnahmen werden gefördert?
- Inhaltlich in sich abgeschlossene Maßnahmen, die eine allgemein am Arbeitsmarkt verwertbare Qualifikation vermitteln und mit einem Zertifikat abschließen
- Individuelle Weiterbildungsmaßnahmen für Beschäftigte und Betriebsinhaber aus kleinen Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten
- Individuelle Weiterbildungsmaßnahmen und überbetriebliche Weiterbildungskonzepte im Rahmen thematischer Weiterbildungsschwerpunkte
In welchem Umfang wird gefördert?
- Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses
- Für individuelle Weiterbildungsmaßnahmen bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, dabei mindestens 1.000 €, bei einer Laufzeit von bis zu 24 Monaten
- Für Weiterbildungskonzepte bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. jedoch 40.000 € bei einer Laufzeit von bis zu sechs Monaten
- Ausgaben für Qualifizierungen (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren)
- Personalausgaben für die TeilnehmerInnen an der Maßnahme (19 € pro Qualifizierungsstunde)
Wer wird gefördert?
- Beschäftigte aus Unternehmen mit Betriebsstätte in Niedersachsen
- BetriebsinhaberInnen von Unternehmen unter 50 Beschäftigten
Weitergehende Information
Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
- http://www.nbank.de
- : 0511 30031-333
- sowie regionale Anlaufstellen
Besonderheiten / Zusätzliche Anmerkungen des AUDITORIUM südwestfalen
- Dieses Programm ist auch für Unternehmen interessant, die mit uns ein unternehmensinternes Projekt durchführen wollen. Da wir uns auf Inhouse-Weiterbildungen spezialisiert haben, kommt ein solches Förderprogramm für uns sehr in Frage. Das AUDITORIUM südwestfalen ist nach mehreren Qualitätssicherungs-System zertifiziert.
Bildungsurlaub
Ziel des Förderprogramms
- Beschäftigte bei der beruflichen Weiterbildung zu unterstützen.
Welche Bildungsmaßnahmen werden gefördert?
- Alle Bildungsmaßnahmen die dem o. a. Ziel entsprechen.
- Allgemeine, politische und berufliche Weiterbildungen
- Mindestdauer: 5 Tage, davon 3 Tage im Block, mindestens 4 Unterrichtsstunden (bei An- und Abreisetag), sonst 6 Stunden
In welchem Umfang wird gefördert?
- 5 Tage pro Jahr
- Freistellung frühestens 6 Monate nach Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses
Wer wird gefördert?
- ArbeitnehmerInnen
Wer ist Ansprechpartner?
- Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur
- mwk.niedersachsen.de