Förderprogramme für Mecklenburg-Vorpommern
Hier finden Sie Informationen zu den aktuellen Förderprogrammen des Bundeslandes.
Bildungsscheck
Ziel des Förderprogramms
- Die Teilnahme von Beschäftigten an Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung
Welche Bildungsmaßnahmen werden gefördert?
- Die geförderte Weiterbildungsmaßnahme muss von einer Weiterbildungseinrichtung durchgeführt werden, die über die staatliche Anerkennung als Einrichtung der Weiterbildung nach dem Weiterbildungsförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern verfügt.
In welchem Umfang wird gefördert?
- Bis zu 50 % der Lehrgangskosten je Beschäftigen, maximal 3.000 €
- Bis zu 75 % der Lehrgangskosten je Beschäftigten, wenn die Voraussetzungen nach der De-Minimis-Verordnung erfüllt sind
Wer wird gefördert?
- Unternehmen mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern
Weitergehende Informationen
- Weiterbildungsdatenbank für Mecklenburg-Vorpommern
- weiterbildung-mv.de
- : 0385 64682-12
Besonderheiten / Zusätzliche Anmerkung des AUDITORIUM südwestfalen
- Das AUDITORIUM südwestfalen hat viele Teilnehmer, die einen Bildungsscheck eingelöst haben.
Bildungsurlaub
Ziel des Förderprogramms
- Beschäftigte bei der beruflichen Weiterbildung zu unterstützen.
Welche Bildungsmaßnahmen werden gefördert?
- Alle Bildungsmaßnahmen die dem o. a. Ziel entsprechen.
- Politisch und berufliche Weiterbildungen, Ehrenamtsschulungen
- Mindestdauer: 3 Tage im Block oder in Intervallen, pro Tag 6 Zeitstunden
In welchem Umfang wird gefördert?
- 5 Tage im Jahr
- Freistellung frühestens 6 Monate nach Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses
Wer wird gefördert?
- ArbeitnehmerInnen
- Auszubildende (keine berufliche Weiterbildung)
- Beschäftigte im Öffentlichen Dienst und Beamte (keine berufliche Weiterbildung)
Wer ist Ansprechpartner?
- Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern
- lagus.mv-regierung.de