Förderprogramme für Schleswig-Holstein
Hier finden Sie Informationen zu den aktuellen Förderprogrammen des Bundeslandes.
Weiterbildungsbonus
Ziel des Förderprogramms
- Förderung von beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen die sich wettbewerbsfördernd oder arbeitsplatzsichernd auswirken. Die Förderung erfolgt mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF).
Welche Bildungsmaßnahmen werden gefördert?
- Maßnahmen zur beruflich relevanten Weiterbildung.
In welchem Umfang wird gefördert?
- Weiterbildungen werden mit bis zu 50 % der Seminarkosten gefördert, jedoch maximal bis 2.000 €.
Wer wird gefördert?
- Beschäftigte in Unternehmen mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein
- Inhaber von Kleinstbetrieben und Freiberufler mit weniger als 10 Mitarbeitern
Weitergehende Informationen
- Investitionsbank Schleswig-Holstein
- ib-sh.de
- : 0431 9905-2222
Besonderheiten / Zusätzliche Anmerkung des AUDITORIUM südwestfalen
- Dieses Programm ist insbesondere für Unternehmen interessant, die mit uns ein unternehmensinternes Projekt durchführen wollen. Da alle unsere Weiterbildungen nach AZWV/AZAV zertifiziert sind, gehen wir grundsätzlich davon aus, dass auf dieser Basis eine Förderung von Bildungsmaßnahmen erfolgen kann. Da wir uns auf Inhouse-Weiterbildungen spezialisiert haben, kommt ein solches Förderprogramm für uns sehr in Frage.
Bildungsurlaub
Ziel des Förderprogramms
- Beschäftigte bei der beruflichen Weiterbildung zu unterstützen.
Welche Bildungsmaßnahmen werden gefördert?
- Alle Bildungsmaßnahmen die dem o. a. Ziel entsprechen.
- Allgemeine, politische und berufliche Weiterbildung
- 7 Stunden täglich
In welchem Umfang wird gefördert?
- 5 Tage pro Jahr
- Freistellung frühestens 6 Monate nach Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses
Wer wird gefördert?
- ArbeitnehmerInnen
- Auszubildende
- Beamte des Landes und der Kommune, RichterInnen
Wer ist Ansprechpartner?
- Investitionsbank Schleswig-Holstein, Bereich Arbeitsmarktförderung
- ib-sh.de