Förderprogramme für Schleswig-Holstein

 

Hier finden Sie Informationen zu den aktuellen Förderprogrammen des Bundeslandes.

 

Weiterbildungsbonus

Ziel des Förderprogramms

  • Förderung von beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen die sich wettbewerbsfördernd oder arbeitsplatzsichernd auswirken. Die Förderung erfolgt mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF).

Welche Bildungsmaßnahmen werden gefördert?

  • Maßnahmen zur beruflich relevanten Weiterbildung.

In welchem Umfang wird gefördert?

  • Weiterbildungen werden mit bis zu 50 % der Seminarkosten gefördert, jedoch maximal bis 2.000 €.

Wer wird gefördert?

  • Beschäftigte in Unternehmen mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein
  • Inhaber von Kleinstbetrieben und Freiberufler mit weniger als 10 Mitarbeitern

Weitergehende Informationen

  • Investitionsbank Schleswig-Holstein
  • ib-sh.de
  • : 0431 9905-2222

Besonderheiten / Zusätzliche Anmerkung des AUDITORIUM südwestfalen

  • Dieses Programm ist insbesondere für Unternehmen interessant, die mit uns ein unternehmensinternes Projekt durchführen wollen. Da alle unsere Weiterbildungen nach AZWV/AZAV zertifiziert sind, gehen wir grundsätzlich davon aus, dass auf dieser Basis eine Förderung von Bildungsmaßnahmen erfolgen kann. Da wir uns auf Inhouse-Weiterbildungen spezialisiert haben, kommt ein solches Förderprogramm für uns sehr in Frage.
Bildungsurlaub

Ziel des Förderprogramms

  • Beschäftigte bei der beruflichen Weiterbildung zu unterstützen.

Welche Bildungsmaßnahmen werden gefördert?

  • Alle Bildungsmaßnahmen die dem o. a. Ziel entsprechen.
  • Allgemeine, politische und berufliche Weiterbildung
  • 7 Stunden täglich

In welchem Umfang wird gefördert?

  • 5 Tage pro Jahr
  • Freistellung frühestens 6 Monate nach Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses

Wer wird gefördert?

  • ArbeitnehmerInnen
  • Auszubildende
  • Beamte des Landes und der Kommune, RichterInnen

Wer ist Ansprechpartner?

  • Investitionsbank Schleswig-Holstein, Bereich Arbeitsmarktförderung
  • ib-sh.de