Förderprogramme für Nordrhein-Westfalen
Hier finden Sie Informationen zu den aktuellen Förderprogrammen des Bundeslandes.
Bildungsscheck
Ziel des Förderprogramms
- Ziel ist es, die berufliche Weiterbildung zu fördern.
Welche Bildungsmaßnahmen werden gefördert?
- Alle Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung und dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit dienen, können gefördert werden.
In welchem Umfang wird gefördert?
- Förderhöhe je Bildungsscheck: 50 % der Kurskosten, höchstens 500,- Euro
- Ihr zu versteuerndes Einkommen darf maximal 30.000,- EUR, bei gemeinsam Veranlagten maximal 60.000,- EUR betragen
- Das Unternehmen, bei dem Sie arbeiten, darf maximal 249 Beschäftigte haben und nicht dem öffentlichen Dienst angehören
- Unternehmen dürfen innerhalb von zwei Kalender Jahren bis zu 10 Bildungsschecks in Anspruch nehmen
- Im Zeitraum von zwei Kalenderjahren können Sie einen Bildungsscheck erhalten
Wer wird gefördert?
- Zugewanderte bzw. Menschen mit Migrationshintergrund
- Berufsrückkehrende
- Beschäftigte ohne Berufsabschluss
- Un- oder Angelernte oder länger als vier Jahre nicht im Ausbildungsberuf tätig
- Ältere ab 50 Jahren
- Atypisch Beschäftigte (befristet Beschäftigte, ZeitarbeitnehmerInnen, geringfügig Beschäftigte, Teilzeitbeschäftigte bis 20Stunden/Woche)
Weitergehende Informationen
- Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW
www.weiterbildungsberatung.nrw
Tel.: 0211 837-1929
- Örtliche Beratungsstellen
Besonderheiten / Zusätzliche Anmerkung des AUDITORIUM südwestfalen
- Das AUDITORIUM südwestfalen hat viele Teilnehmer, die einen Bildungsscheck eingelöst haben.
Bildungsurlaub
Ziel des Förderprogramms
- Beschäftigte bei der beruflichen Weiterbildung zu unterstützen.
Welche Bildungsmaßnahmen werden gefördert?
- Alle Bildungsmaßnahmen die dem o. a. Ziel entsprechen.
- Politische und berufliche Weiterbildungen
- Mindestdauer: 3 Tage im Block oder 5 Tage in Wochen-Intervallen, mindestens 6 Unterrichtsstunden pro Tag
- Veranstaltungsort darf max. 500 km von der NRW-Landesgrenze entfernt sein
In welchem Umfang wird gefördert?
- 5 Tage pro Jahr
- Für Auszubildende 5 Tage innerhalb der Ausbildung für politische Bildung
- Freistellung frühestens 6 Monate nach Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses
Wer wird gefördert?
- ArbeitnehmerInnen
- Auszubildende (nur politische Bildung)