Förderprogramme für Sachsen
Hier finden Sie Informationen zu den aktuellen Förderprogrammen des Bundeslandes.
Weiterbildungsscheck
Ziel des Förderprogramms
- Förderung von betrieblichen Weiterbildungsmaßnahmen mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF).
Welche Bildungsmaßnahmen werden gefördert?
- Maßnahmen die die berufliche Weiterbildung fördern.
In welchem Umfang wird gefördert?
- Beschäftigte mit einem monatlichen Bruttoeinkommen zwischen 2.500 € und 4.000 € bekommen bis zu 50 % der Weiterbildungskosten erstattet
- Azubis, Berufsfachschüler, geringfügig Beschäftigte und Nichtleistungsempfänger sowie Wiedereinsteiger bekommen bis zu 80 % der Weiterbildungskoten erstattet
- Die Weiterbildung kostet mindestens 1.000 €
Wer wird gefördert?
- Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Sachsen
- Arbeitslose Nichtleistungsempfänger, Wiedereinsteiger, Berufsrückkehrer
- Azubis, Berufsfachschüler
Weitergehende Informationen
- Sächsische Aufbaubank
- sab.sachsen.de
- : 0351 4910-4930
Besonderheiten / Zusätzliche Anmerkung des AUDITORIUM südwestfalen
- Dieses Programm ist insbesondere für Unternehmen interessant, die mit uns ein unternehmensinternes Projekt durchführen wollen. Da alle unsere Weiterbildungen nach AZWV/AZAV zertifiziert sind, gehen wir grundsätzlich davon aus, dass auf dieser Basis eine Förderung von Bildungsmaßnahmen erfolgen kann. Da wir uns auf Inhouse-Weiterbildungen spezialisiert haben, kommt ein solches Förderprogramm für uns sehr in Frage.