Förderprogramme für Hamburg
Hier finden Sie Informationen zu den aktuellen Förderprogrammen des Bundeslandes.
Hamburger Weiterbildungsbonus
Ziel des Förderprogramms
- Förderung von beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen die sich wettbewerbsfördernd oder arbeitsplatzsichernd auswirken. Die Förderung erfolgt mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF).
Welche Bildungsmaßnahmen werden gefördert?
- Nahezu alle Bildungsmaßnahmen sind förderungswürdig.
In welchem Umfang wird gefördert?
- Förderung von bis zu 50 % der Weiterbildungskosten, jedoch maximal 750 € pro Person und Jahr
Wer wird gefördert?
- Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Betrieben bis maximal 249 Mitarbeitern, deren Jahresumsatz 50 Millionen Euro nicht übersteigt
- Selbstständige
Weitergehende Informationen
- PUNKT Bildungsmanagement
- weiterbildung-hamburg.de
- : 040 284078-30
Besonderheiten / Zusätzliche Anmerkung des AUDITORIUM südwestfalen
- Dieses Programm ist insbesondere für Unternehmen interessant, die mit uns ein unternehmensinternes Projekt durchführen wollen. Da alle unsere Weiterbildungen nach AZWV/AZAV zertifiziert sind, gehen wir grundsätzlich davon aus, dass auf dieser Basis eine Förderung von Bildungsmaßnahmen erfolgen kann. Da wir uns auf Inhouse-Weiterbildungen spezialisiert haben, kommt ein solches Förderprogramm für uns sehr in Frage.
Bildungsurlaub
Ziel des Förderprogramms
- Beschäftigte bei der beruflichen Weiterbildung zu unterstützen.
Welche Bildungsmaßnahmen werden gefördert?
- Alle Bildungsmaßnahmen die dem o. a. Ziel entsprechen.
- Politische, berufliche und kulturelle Weiterbildungen
- Studienreisen und Tagungen
- Mindestdauer: 1 Tag, pro Tag 6 Stunden
In welchem Umfang wird gefördert?
- 10 Tage innerhalb von 2 Jahren
- Freistellung frühestens 6 Monate nach Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses
Wer wird gefördert?
- ArbeitnehmerInnen
- Auszubildende
Wer ist Ansprechpartner?
- Behörde für Schule und Berufsbildung
- hamburg.de