Förderprogramme für Thüringen
Hier finden Sie Informationen zu den aktuellen Förderprogrammen des Bundeslandes.
Weiterbildungsscheck
Ziel des Förderprogramms
- Förderung von beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen zur individuellen Qualifizierung von Beschäftigten und Selbstständigen. Die Förderung erfolgt mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF).
Welche Bildungsmaßnahmen werden gefördert?
- Weiterbildungen die von geeigneten Weiterbildungsträgern angeboten werden und Kenntnisse, Fähigkeiten oder praktische Fertigkeiten für die Ausübung beruflicher Tätigkeiten vermitteln.
In welchem Umfang wird gefördert?
- Personen mit einem Jahreseinkommen zwischen 20.000 € und 40.000 € bzw. bei Veranlagten zwischen 40.000 € und 80.000 € können den Weiterbildungsscheck beantragen
- Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses und beträgt 500 € je Weiterbildungsscheck
- Der Weiterbildungsscheck kann einmal in zwei Kalenderjahren beantragt werden
Wer wird gefördert?
- Alle sozialversicherten Beschäftigten kleiner und mittelständiger Unternehmen
- Selbstständige
Weitergehende Informationen
- Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen
- gfaw-thueringen.de
- : 0361 2223-0
Besonderheiten / Zusätzliche Anmerkung des AUDITORIUM südwestfalen
- Dieses Programm ist insbesondere für Unternehmen interessant, die mit uns ein unternehmensinternes Projekt durchführen wollen. Da alle unsere Weiterbildungen nach AZWV/AZAV zertifiziert sind, gehen wir grundsätzlich davon aus, dass auf dieser Basis eine Förderung von Bildungsmaßnahmen erfolgen kann. Da wir uns auf Inhouse-Weiterbildungen spezialisiert haben, kommt ein solches Förderprogramm für uns sehr in Frage.
Bildungsfreistellung
Ziel des Förderprogramms
- Beschäftigte bei der beruflichen Weiterbildung zu unterstützen.
Welche Bildungsmaßnahmen werden gefördert?
- Alle Bildungsmaßnahmen die dem o. a. Ziel entsprechen.
- Politische und berufliche Weiterbildung, Ehrenamtsschulungen
In welchem Umfang wird gefördert?
- 5 Tage pro Jahr, für Auszubildende 3 Tage
- Freistellung frühestens 6 Monate nach Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses
Wer wird gefördert?
- ArbeitnehmerInnen
- Auszubildende
- Beamte und Richter
Wer ist Ansprechpartner?
- Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
- thueringen.de