Förderprogramme für Hessen
Hier finden Sie Informationen zu den aktuellen Förderprogrammen des Bundeslandes.
Initiative Pro Abschluss - Qualifizierungsscheck
Ziel des Förderprogramms
- Die Förderung zur Weiterbildung der sozialversicherungspflichtig oder geringfügig Beschäftigten
Welche Bildungsmaßnahmen werden gefördert?
- Gefördert werden Maßnahmen mit Gesamtkosten von über 1.000 €, die von einem zertifizierten Weiterbildungsanbieter angeboten werden und über Nachqualifizierung zu einem anerkannten Berufsabschluss führen.
In welchem Umfang wird gefördert?
- Es werden 50% der Weiterbildungskosten bis max. 4.000 € pro Person und Jahr gefördert.
- Bei Maßnahmen die als Nachqualifizierung zu einem Berufsabschluss hinführen werden Maßnahmen mit Gesamtkosten von mehr als 1.000 € gefördert.
- Bei einer Entfernung über 50 km zwischen Wohn- und Qualifizierungsort wird einmalig pro Qualifizierungsscheck eine Fahrtkostenpauschale von 105€ gezahlt
Wer wird gefördert?
- Alle sozialversicherungspflichtig oder geringfügig beschäftigten Personen mit Hauptwohnsitz in Hessen
- Sie sind mindestens 27 Jahre alt
- Sie haben keinen beruflichen Abschluss
- Sie üben eine Tätigkeit aus, für die Sie keinen Berufsabschluss haben, und Ihr zuvor erworbener Berufsabschluss liegt länger als 4 Jahre zurück
Weitergehende Informationen
- Hessische Weiterbildungsdatenbank
http://www.proabschluss.de
Ihre regionale(n) Beratungsstelle(n)
Besonderheiten / Zusätzliche Anmerkung des AUDITORIUM südwestfalen
- Da alle unsere Weiterbildungen nach AZWV/AZAV zertifiziert sind, gehen wir grundsätzlich davon aus, dass auf dieser Basis eine Förderung von Bildungs-maßnahmen erfolgen kann.
Bildungsurlaub
Ziel des Förderprogramms
- Beschäftigte bei der beruflichen Weiterbildung zu unterstützen.
Welche Bildungsmaßnahmen werden gefördert?
- Alle Bildungsmaßnahmen die dem o. a. Ziel entsprechen.
- Politische und berufliche Weiterbildungen
- Mindestdauer: 5 Tage oder 2 – 3 Tage im Block innerhalb von 8 Wochen, mindestens 6 Stunden pro Tag
In welchem Umfang wird gefördert?
- 5 Tage pro Jahr
- Freistellung frühestens 6 Monate nach Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses
Wer wird gefördert?
- ArbeitnehmerInnen
- Auszubildende (nur politische Bildung)
Wer ist Ansprechpartner?
- Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
- soziales.hessen.de