Mitgliedschaft im Förderverband

DAUERHAFTE ZUSAMMENARBEIT MIT DEN FACHINSTITUTEN DES AUDITORIUM SÜDWESTFALEN

Durch einen Kooperationsvertrag soll die Kundenbeziehung zwischen den einzelnen Fachinstituten des AUDITORIUM südwestfalen und dem Kooperationspartner nachhaltig gestärkt werden. Wunsch des AUDITORIUM südwestfalen dabei ist, dass der Kooperationspartner auf Grund der Qualität und der Preisvergünstigung Bildungsmaßnahmen exklusiv beim AUDITORIUM südwestfalen abruft.

LEISTUNGEN BEI KOOPERATIONS-VERTRÄGEN

Alle MitarbeiterInnen des Unternehmens / Kooperationspartners erhalten bei zertifizierten Weiterbildungen des AUDITOIUM südwestfalen 25 % der zertifizierten Kosten unter folgenden Voraussetzungen:

  • Für jeden Teilnehmer alle Fördermöglichkeiten (Sozialleistungsträger etc.) ausgeschöpft sind
  • Der Kooperationspartner die zertifizierten Kosten an das jeweilige Fachinstitut des AUDITORIUM südwestfalen gezahlt hat,
  • Bei einer projektbezogenen im speziellen Interesse des Kooperationspartners liegenden Weiterbildung diese unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten tatsächlich stattfindet und der Kooperationspartner insbesondere hierfür die Unterkunfts- und Verpflegungskosten der Maßnahme übernimmt.
  • Wenn ein Teilnehmer mit mehr als 75 % der zertifizierten Kosten durch Sozialleistungsträger / Dritte unterstützt wird, reduziert sich für diesen Teilnehmer die Förderung durch den Förderverband.
  • Weitere Rabatte des AUDITORIUM südwestfalen (z.B. Reduzierung der Kosten bei bereits bestandener Weiterbildung, Frühbucherrabatt, etc.) entfallen.

Alle MitarbeiterInnen des Kooperationspartners können an Einzelveranstaltungen des Fachinstituts für Fort- und Weiterbildung des AUDITORIUM südwestfalen teilnehmen und erhalten hierfür einen Zuschuss von 50 % der veranschlagten Seminargebühren.

Der Kooperationspartner erhält bei Inhouseveranstalt-ungen einen Zuschuss von 25 % der veranschlagten Seminargebühren.

MITGLIEDSBEITRÄGE DER KOOPERATIONSPARTNER

Kooperationspartner zahlen jährlich einmalig einen festen Betrag, je nach Unternehmensgröße unterschiedlich, als Mitgliedsbeitrag.

Der Mitgliedsbeitrag für ein Kalenderjahr der Kooperationspartner / Unternehmen beträgt grundsätzlich bei bis zu jeweils 50 Mitarbeitern (gestaffelt) 500,- € jährlich, somit bei

  • 50 Mitarbeitern      500,00 €
  • 100 Mitarbeitern  1.000,00 €
  • 150 Mitarbeitern  1.500,00 €
  • 200 Mitarbeitern  2.000,00 €
  • 250 Mitarbeitern  2.500,00 €
  • 300 Mitarbeitern  3.000,00 €
  • 350 Mitarbeitern  3.500,00 €
  • usw.

Weitere Fördermöglichkeiten

Neben der Mitgliedschaft im Förderverband des AUDITORIUM südwestfalen kommen in Betracht:

  • Frühbucherrabatt für Frühentschlossene
  • Rabatt für weitere Bildungsabschlüsse, wenn ein Studiengang bereits erfolgreich beendet worden ist