Wohnbereichsleitung

Der/Die TeilnehmerIn soll durch die 6-modulige Weiterbildung „Wohnbereichsleitung“ umfassende Kompetenzen in der Leitung eines Wohnbereichs in einer Pflegeeinrichtung erwerben. Dabei geht es u. a. um den qualitativen Umgang mit Kunden und deren Angehörigen sowie Fähigkeiten zur Führung von MitarbeiterInnen und zum Einsatz von Qualitätsinstrumenten.

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Pflegedienstleitung Ambulante Pflegeeinrichtung

Die Leitung eines ambulanten Pflegedienstes erfordert höchste fachliche und organisatorische Fähigkeiten. Der/Die TeilnehmerIn soll daher durch die 10-modulige Weiterbildung "Pflegedienstleitung Ambulante Pflegeeinrichtung" befähigt werden, in einem ambulanten Pflegedienst unter den Gesichtspunkten der Mitarbeiterführung, Organisation, Marketing und Qualitätsmanagement leitende Funktionen zu übernehmen.

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Qualitätsmanager/in im Gesundheitswesen

Die 4-modulige Weiterbildung „Qualitätsmanager/in im Gesundheitswesen“ vermittelt zunächst Grundlagen für das Verständnis, den Aufbau und die Einführung eines funktionsfähigen QM-Systems. Die Studieninhalte entsprechen insoweit der Weiterbildung zum/r Qualitätsbeauftragten. Zusätzlich soll dieser Lehrgang „Qualitätsmanager/in im Gesundheitswesen“ im ausgewählten Bereich „Dokumentation und Zuordnung zu Pflegegraden“ besondere Kenntnisse vermitteln und sichern.

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Qualitätsbeauftragte/r im Gesundheitswesen

Einrichtungen im Gesundheitswesen müssen grundsätzlich ein Qualitätsmanagement-System nachweisen. Speziell für Pflegeeinrichtungen werden nach der Qualitätsprüfungsrichtlinie Strukturen, Prozesse und Ergebnisse auf Basis von Qualitätswerkzeugen erwartet.
Die 3-modulige Weiterbildung zur/m Qualitätsbeauftragten soll Grundlagen für das Verständnis, den Aufbau und die Einführung eines funktionsfähigen QM-Systems praxisorientiert vermitteln.

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Fachexperte/in für Pflege- und Sozialberatung - Case Manager/in

Die TeilnehmerInnen sollen durch die 5-modulige Weiterbildung "Fachexperte/in für Pflege- und Sozialberatung - Case Manager/in" befähigt werden, Menschen mit Behinderung oder Alterserkrankungen zu beraten und in Beratungsstellen tätig zu werden. Die erworbene Beratungskompetenz umfasst auch innerbetriebliche Prozesse, z.B. die Unterstützung von MitarbeiterInnen. Dieser Studiengang erweitert das Grundstudium „Fachkraft für Pflege- und Sozialberatung“ um den Aspekt der „Qualitätssicherung und Organisation der Pflege“.

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Fachkraft für Pflege- und Sozialberatung

Die TeilnehmerInnen sollen durch die 3-modulige Weiterbildung "Fachkraft für Pflege- und Sozialberatung" befähigt werden, Menschen mit Behinderung oder Alterserkrankungen zu beraten und in Beratungsstellen tätig zu werden. Die erworbene Beratungskompetenz umfasst auch innerbetriebliche Prozesse, z. B. die Unterstützung von MitarbeiterInnen.

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Mit einer Weiterbildung in der Alten- und Krankenpflege neue Ziele erreichen

Die Ausrichtung des Berufs auf die Alten- und Krankenpflege und somit auf die Versorgung pflegebedürftiger und kranker Menschen ist eine tragende Säule der Gesellschaft. Umso wichtiger ist es, dass die Aus-, Fort- und Weiterbildungen zertifiziert und nach neuesten medizinischen Erkenntnissen gestaltet und realisiert werden. Dafür bieten wir als Fachinstitut nicht nur Fernstudiengänge, Präsenzweiterbildungen oder eine Kombination aus beidem, sondern führen auch ein striktes Qualitätsmanagement. So finden Sie mit Sicherheit eine passende Lösung, um berufsbegleitend eine Weiterbildung zu absolvieren und spezifische Zusatzqualifikationen zu erlangen, mit denen Sie neue Aufgaben oder Positionen übernehmen können. In der Alten- und Krankenpflege bieten wir unter anderem Weiterbildungen in der Palliative Care, der Gerontopsychiatrie, im Qualitätsmanagement oder auch Wundmanagement an. Oder ist ihr Ziel, eine leitende Funktion beispielsweise in einer Pflegeeinrichtung einzunehmen? Auch hierfür können Sie sich bei uns weiterbilden. Die Anerkennung der Studiengänge im ganzen Bundesgebiet ist uns dabei besonders wichtig. Aus diesem Grund orientieren wir uns an den landesrechtlichen Vorschriften, die i.d.R. von allen anderen Bundesländern anerkannt werden.