FAQ

Wann muss der Studiengang i.d.r. bezahlt werden?

Nach Ihrer verbindlichen Anmeldung erhalten Sie, neben einer Bestätigung des Studienvertrages, auch eine Rechnung. Diese Rechnung sollte dann, sofern keine Ratenzahlung vereinbart worden ist, bis Ende des Monats vor Weiterbildungsbeginn beglichen worden sein.

Ein Fernstudiengang sieht – sofern nichts anderes vereinbart – grundsätzlich eine Ratenzahlung vor.

Sind unsere Präsenz-Weiter­bildungen / Fernstudien­gänge förderfähig? Welche Förderungen im Allgemeinen gibt es?

Fast alle Studiengänge sind nach AZAV u. a. zertifiziert. Daher sind für diese Weiterbildungen grundsätzlich alle vorhandenen öffentlichen Förderprogramme einsetzbar.

Es gibt eine Vielzahl von verschiedensten Fördermöglichkeiten. Diese listen wir in der Folge lediglich namentlich auf. Diese bieten zum Teil eine 100 %-Förderung (damit für den Teilnehmer eine kostenlose Teilnahme an Studiengängen).

Kann ich mir Leistungen aus vorherigen Studiengängen bei anderen Bildungsträgern anerkennen lassen?

Grundsätzlich ist es bei dem vom AUDITORIUM südwestfalen angebotenen Studiensystem auch möglich, dass QuereinsteigerInnen eine bei einem anderen Bildungsträger begonnenen Studiengang bei uns weiterführen oder ergänzen. Allerdings kann wegen der speziellen inhaltlichen Ausgestaltung der einzelnen Studiengänge die pauschale Anerkennung von, bei anderen Bildungsträgern erworbenen Abschlusszertifikaten, nicht erfolgen.

Ist eine Mindest-Dauer an Berufserfahrung gewünscht?

Ist eine Mindest-Dauer an Berufserfahrung gewünscht?

Bezüglich der Berufserfahrung macht das AUDITORIUM südwestfalen Ihnen keine Vorgaben.

Grundsätzlich, um ein besseres/schnelleres Verständnis für die Seminarthemen zu bekommen, ist eine gewisse Berufserfahrung aber gewünscht. Näheres ergibt sich aus den Zugangsvoraussetzungen des jeweiligen Studiengangs.

Was bedeutet "Staatliche Anerkennung" bzw. wie erhält man diese?

Das AUDITORIUM südwestfalen bietet seit Anfang 2015 auch die Möglichkeit, Ihnen ein Zertifikat mit dem Zusatz „Staatlich Anerkannt nach dem AV BayPfleWoqG“ für folgende Studiengänge auszustellen:

Wie sind die Präsenz-Weiterbildungen / Fernstudiengänge zertifiziert?

Zunächst ist das AUDITORIUM südwestfalen mit seinem Fachinstitut als Bildungsträger nach AZAV und nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert. Fast alle angebotenen Studien­gänge (ob Präsenz-Studien­gänge oder Fern­studien­gänge) sind ebenfalls nach AZAV zertifiziert. Alle nach dem Bayrischen Pflege- und Wohn­qualitäts­gesetz geregelten Studiengänge sind von der dort zuständigen Behörde zugelassen. Alle Fern­studien­gänge sind von der Staatlichen Zentralstelle für Fern­unterrichts­wesen zertifiziert. Daneben gibt es für einzelne Studiengänge weitere Zulassungen.

Wie läuft ein Präsenz­studiengang ab?

Vorteil des Präsenz­studien­gangs ist der intensive Austausch mit anderen Teil­nehmer­Innen und DozentInnen, um so das erlernte Wissen vertiefen zu können.
Präsenz­studien­gänge bestehen aus 1 – 2 Monaten dauernden Modulen, in denen, je nach Organi­sations­form, 1 bis 8 Präsenz­seminare stattfinden.

Wie läuft ein Fernstudium ab?

Die Erarbeitung des umfangreichen Fachwissens erfolgt bei reinen Fern­studien­gängen grundsätzlich im Wechsel von Selbst­lern­phasen und Prüfungs­phasen. Unsere Lern­unterlagen sind speziell so konzipiert, dass sie auch für das Reine Fernstudium geeignet sind, so dass der Besuch von Präsenz­veranstaltungen nicht notwendig ist, um das Modul erfolgreich zu bestehen.