Weiter­kommen mit Weiter.Bildung! Das ist der Plan der neuen Quali­fi­zierungs­offensive der Bundes­agentur für Arbeit. Die Ziele des Gesetzes den steigenden Anfor­derungen der Digi­tali­sierung gerechter werden und dem Fach­kräfte­mangel entgegnen. Dafür wird die finanzielle Förderung für Weiter­bildungen durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter verbessert. Jede/r Arbeitnehmer/in soll die Chance haben, sich im (oder auch außerhalb seines Berufes) weiterzubilden.

Unter­nehmen erhalten Weiter­bildungs­zu­schüsse, wenn die folgenden Voraus­setzungen erfüllt werden:

Weiterbildung oder Umschulung in einen „Engpassberuf“:
Vor allem Beschäftigte, die eine Weiter­bildung in einem „Eng­pass­beruf“ anstreben, können ab sofort von den neuen Bedingungen profitieren. Zu sogenannten Eng­pass­berufen gehört unter anderem die Alten- und Kranken­pflege, weil dort ein konti­nuier­licher Fach­kräfte­mangel herrscht.

Steigende Anforderungen durch die Digitalisierung:
Die Digitalisierung und der demografische Wandel be­­schleu­nigen die Veränderungen am Arbeitsmarkt zunehmend. Das führt zu steigendem Quali­fikations­bedarf bei Arbeit­nehmerin­nen und Arbeit­nehmern.

Jobwechsel aus gesundheitlichen Gründen:
Besonders dann, wenn gesundheitliche Gründe dafürsprechen einen Jobwechsel anzustreben, werden Umschulungen höher gefördert.

So profitieren Sie als Pflege­ein­richtung von den neuen Bil­dungs­gut­scheinen:

  • Kosten­vorteil für Pflege­einrich­tungen, da die Aus- und Weiter­bildungen von Fach­kräften in der Pflege ab sofort grund­sätzlich noch umfassender gefördert werden.
  • Verbesserung der Fach­kräfte­situation in der Pflege durch Förderung individueller Weiter­bildungs­maß­nahmen.
  • Arbeits­kräfte werden durch Weiter­bildungen auf Veränderungen ihres bisherigen Tätig­keits­feldes durch die Digi­tali­sierung vorbereitet.

Die Kosten­erstat­tung bzw. Bezu­schus­sung setzt sich wie folgt zusammen:

  • Unter­nehmen mit weniger als 10 Beschäf­tigten erhalten von der Bundes­agentur Lohn­fort­zahlungs­kosten von bis zu 75% und bekommen 100% der Weiter­bildungs­kosten erstattet.
  • Unter­nehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern erhalten bis zu 50% der Weiter­bildungs­kosten bezu­schusst.
  • Unter­nehmen mit 250 bis 2.500 An­gestell­ten bekommen bis zu 25% der Weiter­bildungs­kosten erstattet.
  • Konzerne ab einer Betriebs­größe 2.500 Mitarbeitern und mehr bekommen bis zu 15% der Kosten erstattet. Die Zuschüsse können aber auf bis zu 20% steigen, wenn ein Tarifvertrag oder eine Betriebs­verein­barung besteht.

Sie haben noch Fragen zum Quali­fi­zierungs­chancen­gesetz? Sprechen Sie uns gerne an. Wir freuen uns auf Sie!

Jetzt Kontakt aufnehmen.

Wie können wir helfen?

Fragen, Anmerkungen und Anregungen finden bei uns viele offene Ohren. Damit die Kontaktaufnahme so einfach wie möglich ist, sind wir sowohl telefonisch als auch per E-Mail oder Kontaktformular erreichbar. Wir freuen uns, wenn wir helfen können!

Bildung baut Brücken.