Wir bieten seit 1998 Fort- und Weiterbildungen in der Alten- und Krankenpflege an. Wir versuchen ständig, diese Dienstleistungen zu optimieren. Optimierung heißt für uns: stetige Verbesserung des eigenen Qualitätsmanagementsystems sowie hohe, insbesondere staatliche, Anerkennung aller erfolgreich abgeschlossenen Studiengänge.

Unsere Zertifizierungen und Zulassungen – die auch auf Deinen Studien-Bescheinigungen erscheinen können – sind nur möglich durch einen hohen, überprüfbaren Standard des Bildungsbetriebes (Vorhaltung geeigneter pädagogischer Konzepte und Lernmaterialien / ausgewählte Dozenten etc.).

Qualitäts- managementsystem

Im Februar 2007 wurde das AUDITORIUM® südwestfalen erstmalig durch den TÜV Rheinland nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert und wird seitdem regelmäßig rezertifiziert.

Fernstudiengänge

Die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) ist eine in Köln ansässige Bundesbehörde, deren Aufgabe darin besteht, das Angebot von Fernstudiengängen durch Bildungsträger zu überwachen und einzelne Lehrgänge zuzulassen.
Insbesondere dann, wenn der Teilnehmer im hohen Maß an Selbstverantwortung, wie bei einem Fernstudium, Bildungsmaßnahmen durchführt, soll das Fernunterrichtsgesetz mit seinen Anforderungen Sicherheit gewähren.

Im Dezember 2004 wurden erstmalig Fernstudiengänge des AUDITORIUM südwestfalen zugelassen. Mit Stand heute sind seitens der ZFU ca. 30 Studiengänge zertifiziert.

Trägerzulassung nach AZAV

Im Februar 2007 wurde dem AUDITORIUM® südwestfalen  erstmalig nach AZWV (Vorgänger von AZAV) durch den "TÜV Rheinland" die Trägerzulassung für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach § 84 SGB III, §§ 7, 8 AZWV zuerkannt. Ab 2012 erfolgte die Trägerzulassung – jetzt nach AZAV – über die Zertifizierungs­gesellschaft "CertQua". Diese Zertifizierung wird jährlich wiederholt. Alle an Bildungsmaßnahmen beteiligten Einzelfirmen der Qualitätsgemeinschaft sind nach AZAV zertifiziert.

Zulassung der Weiterbildungs­maßnahmen nach SGB III

Im Februar 2007 wurden erstmalig  Weiterbildungsmaßnahmen des AUDITORIUM® südwestfalen durch den "TÜV Rheinland" für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach § 85 SGB III, § 9 AZWV – jetzt AZAV - zugelassen. Später erfolgte die Rezertifizierung dieser und die Neuzertifizierung weiterer Bildungsmaßnahmen durch "CertQua".

Mit Stand 2025 sind - unter Berücksichtigung der verschiedenen Organisationsformen (Klassisches Präsenzstudium, Mediengestützter Studiengang, Fernstudium) - mehr als 100 Studiengänge zertifiziert und zugelassen.

Staatliche Anerkennung von Bildungsmaßnahmen

Wir haben den Anspruch, allen Studierenden einen hochwertigen Abschluss des Studienganges zu sichern. Dabei berücksichtigen wir alle einschlägigen Rechtsvorschriften der einzelnen Bundesländer. Damit Studiengänge bundeseinheitlich angeboten werden können und damit auch an all unseren Studienorten ergänzt bzw. weitergeführt werden können, orientieren wir uns an einzelnen landesrechtlichen Vorschriften, die i.d.R. von allen anderen Bundesländern anerkannt werden.

So haben wir u.a. entschieden, die nach dem Bayrischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetz geregelten Weiterbildungen als Studiengänge durchzuführen. Dementsprechend ist das AUDITORIUM® südwestfalen als Bildungsträger nach Prüfung durch die Bayrische Staatsregierung anerkannt und alle zugelassenen Studiengänge können mit dem Zusatz „Staatlich Anerkannt“ abgeschlossen werden.

Fachgesellschaften / Verbände

Soweit erforderlich, berücksichtigen wir laufend Empfehlungen und Richtlinien verschiedener Verbände und Organisationen, insbesondere Fachgesellschaften.

  • Unter anderem treffen die in verschiedenen Bundesländern eingerichteten Pflegekammern Regelungen zum Inhalt und zur Organisation verschiedener Weiterbildungen. Dazu zählen z.B. die von uns durchgeführten Weiterbildungen zur "Heim- / Einrichtungsleitung", "Pflegedienstleitung", "Fachkraft für gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung", "Praxisanleitung", die seitens der Bayrischen Pflegekammer staatlich anerkannt sind.
  • Verschiedene Weiterbildungen werden i.d.R. nur dann anerkannt, wenn eine Zulassung / Zertifizierung über eine "Fachgesellschaft" erfolgt ist. Beispielsweise gilt das für den Studiengang "Fachkraft für Außerklinische Intensivpflege", der über das "Kompetenz Netzwerk Außerklinische Intensiv- und Beatmungspflege (KNAIB)" zertifiziert ist.
  • Für einige Studiengänge ist die Zulassung seitens der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) sinnvoll, wenn insbesondere Arbeitgeber einen solchen Nachweis wünschen.

Jetzt Kontakt aufnehmen.

Wie können wir helfen?

Fragen, Anmerkungen und Anregungen finden bei uns viele offene Ohren. Damit die Kontaktaufnahme so einfach wie möglich ist, sind wir sowohl telefonisch als auch per E-Mail oder Kontaktformular erreichbar. Wir freuen uns, wenn wir helfen können!