Behandlungspflege für Fachkräfte – Auffrischung
In diesem Studiengang werden alle wichtigen Themen der medizinischen Behandlungspflege behandelt. Der Lehrgang ist geeignet für alle Pflegefachkräfte, die als Berufsrückkehrer den Seminarstoff wiederholen wollen.
Grundkenntnisse in Anatomie, Physiologie und Hygiene
In der Weiterbildung "Grundkenntnisse in Anatomie, Physiologie und Hygiene" werden allen TeilnehmerInnen, auch beruflichen QuereinsteigerInnen, die zukünftig in der Pflege arbeiten wollen, medizinische Fachkenntnisse vermittelt. Der Lehrgang soll trotz der Kürze medizinisch – pflegerische Kenntnisse (auch einschließlich Krankheitslehre und Krankenbeobachtung) so vermitteln, dass der/die Teilnehmende eine Basis hat, um zukünftig mit verschiedensten Krankheitsbildern besser umgehen zu können. Es können durchaus auch berufliche Rückkehrer, die bereits ein Pflegeexamen haben, an dieser Weiterbildung teilnehmen.
Krankheitslehre und Krankenbeobachtung
Das Ziel der Weiterbildung besteht darin, den TeilnehmerInnen auf der Basis der Krankheitslehre das Grundlagenwissen der professionellen Krankenbeobachtung zu vermitteln. Durch die gezielte Beobachtung z. B. von Körperfunktionen, Krankheitssymptomen und Krankheitskomplikationen gewinnen die TeilnehmerInnen wichtige Informationen über den Krankheitszustand.
Fachkenntnisse in Pneumologie
Der Studiengang soll Kenntnisse über pneumologische Krankheisbilder sichern und vertiefen. Zudem sollen notwendige pflegerische Aspekte besprochen werden.
Grundlagen der "Deligierbaren Behandlungspflege" für Schwesternhelfer/innen
Der/Die Teilnehmer/in soll durch die Weiterbildung "Grundlagen der "Deligierbaren Behandlungspflege" für Schwesternhelfer/innen" befähigt werden, in einem ambulanten Dienst auch ohne Fachkraftausbildung im medizinisch-pflegerischen Bereich bestimmte Tätigkeiten ausführen zu dürfen.
Vertiefung der "Deligierbaren Behandlungspflege" für Schwesternhelfer/innen
Der/Die Teilnehmer/in soll durch die Weiterbildung "Vertiefung der "Deligierbaren Behandlungspflege" für Schwesternhelfer/innen" befähigt werden, in einem ambulanten Dienst auch ohne Fachkraftausbildung im medizinisch-pflegerischen Bereich bestimmte Tätigkeiten ausführen zu dürfen.