Leitung einer Einrichtung der Behinderten-/Eingliederungshilfe
TeilnehmerInnen sollen durch die 11-modulige Weiterbildung "Leitung einer Einrichtung der Behinderten-/Eingliederungshilfe" umfassende Kenntnisse in der unternehmerischen Steuerung einer Einrichtung in der Behinderten- /Eingliederungshilfe erlangen. Mit diesem Studiengang werden auch alle Voraussetzungen, die seitens der Heimaufsicht an einen "Heimleiter" einer Pflegeeinrichtung gestellt werden, erfüllt.
Medizinische Grundkenntnisse in der Pflege
In der 2-moduligen Weiterbildung "Medizinische Grundkenntnisse in der Pflege" werden allen Teilnehmenden, in der Regel berufliche Quereinsteiger, die zukünftig in der Pflege arbeiten wollen, medizinische Fachkenntnisse vermittelt. Der Lehrgang soll trotz der Kürze medizinisch – pflegerische Kenntnisse (auch einschließlich Krankheitslehre und Krankenbeobachtung) so vermitteln, dass der/die Teilnehmende eine Basis hat, um zukünftig mit verschiedensten Krankheitsbildern besser umgehen zu können. Es können durchaus auch berufliche Rückkehrer, die bereits ein Pflegeexamen haben, an diesem Studiengang teilnehmen.
Spezielle Rechtsgrundlagen für die Behinderten-/ Eingliederungshilfe
Die Teilnehmer/innen sollen die wesentlichen, speziellen Rechtsvorschriften kennen und verstehen lernen, die speziell für die Behinderten-/Eingliederungshilfe gelten.