Fortbildung für Betreuungskräfte gem. § 53b SGB XI
Betreuungskräfte sind gesetzlich verpflichtet, einmal jährlich eine 16 Stunden umfassende Fortbildung nachzuweisen. Wir bieten eine entsprechende Fortbildung in digitaler Form an. Die Fortbildung ist geeignet für alle Pflege- und Betreuungskräfte, unabhängig von deren beruflichen Qualifikation.
Bescheinigt werden insgesamt 16 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten (für das Durcharbeiten der Seminarunterlagen, Einsicht in die Fortbildungsvideos sowie die Teilnahme am Fortbildungsseminar).