Bildung baut Brücken
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FAQ (frequently asked questions)
Hier finden Sie Antworten auf viele Fragen.
Vorteil der Präsenzweiterbildung ist der intensive Austausch mit anderen TeilnehmerInnen und DozentInnen, um so das erlernte Wissen vertiefen zu können. Präsenzweiterbildungen bestehen aus i. d. R. 2 Monate dauernden Modulen, in denen entweder 4 oder 8 Präsenzseminare stattfinden.
Jeder Präsenzseminartag umfasst grundsätzlich 8 Seminareinheiten.
Zur Nachbearbeitung des Lernstoffs dienen Seminarunterlagen. Jede Seminarunterlage enthält einen Lernzielkatalog sowie eine Aufgabensammlung, mit der Sie sich zu Hause in aller Ruhe beschäftigen können, um so das erlernte Wissen zu vertiefen und sich auf die spätere Prüfung vorzubereiten. Bei einigen (wenigen) Fächern erhalten Sie zusätzlich Fachbücher.
Für jeden Seminartag werden zusätzlich gleichlange Zeiten zur Nacharbeit anerkannt.
Hier unterscheiden wir ein sogenanntes „Reines Fernstudium“ und ein „Fernstudium mit Präsenzanteil“
Reines Fernstudium:
Die Erarbeitung des umfangreichen Fachwissens erfolgt bei Reinen Fernstudiengängen grundsätzlich im Wechsel von Selbstlernphasen und Prüfungsphasen.
Unsere Lernunterlagen sind speziell für den Fernstudiengang konzipiert, so dass der Besuch von Präsenzveranstaltungen nicht notwendig ist, um das Modul erfolgreich zu bestehen.
Näheres wird in einer sogenannten Lehrgangsplanung abgesprochen.
Ein Modul dauert beispielsweise nach Absprache/Lehrgangsplanung inkl. Klausur 2 Monate (9 Wochen).
Der Studierende erhält vor Beginn des Moduls alle Studienbriefe einschließlich aller Einsendeaufgaben.
Dem Studierenden stehen 7 Wochen zur Verfügung, in dem er die Studienbriefe (ca. 6 bis 8) bearbeitet und die Einsendeaufgaben an das AUDITORIUM südwestfalen zurückschickt. Der wöchentliche Aufwand hierfür beträgt ca. 10 Stunden.
Die Einsendeaufgaben werden dem Fachdozenten vorgelegt, der evtl. nach Bearbeitung der Einsendeaufgaben Defizite und Problemstellungen mit den Studierenden persönlich bespricht.
In den 9 Wochen nimmt der Studierende ggf. an Intensivseminaren teil (je nach Lehrgangsplanung).
Nach der 8. Woche schreibt der Studierende die Klausur des Moduls.
Fernstudium mit Präsenzanteil (Kombinierter Studiengang):
Im Rahmen Ihrer persönlichen Lehrgangsplanung können Sie mit uns das Fernstudium so planen, dass Sie an Fach-Intensivseminaren teilnehmen.
- Möglichkeit: Zuordnung zu einer Präsenz-Weiterbildung
Im Rahmen Ihrer persönlichen Lehrgangsplanung können Sie mit uns vereinbaren, dass Sie auch an Fach-Intensivseminaren teilnehmen, die von Präsenz-StudiengangteilnehmerInnen besucht werden. Dann richtet sich die Dauer des Fernstudium nach der Dauer der Präsenz-Weiterbildung. - Möglichkeit: Spezielle Präsenzzeiten
Teilweise führen wir an bestimmten Orten nur Fernstudiengänge und keine Präsenz-Weiterbildung durch. Um den TeilnehmerInnen einen angemessenen und ausreichenden Austausch mit anderen SeminarteilnehmerInnen und DozentInnen zu ermöglichen, finden umfassende, i. d. R. mehrtägige Interaktivseminare statt, u. a. in Bayern. Dort richten wir uns im Umfang dieser Präsenzanteile nach dem Pflege- und Wohnqualitätsgesetz, sodass alle nach dieser Rechtsvorschrift geregelten Fernstudiengänge staatlich anerkannt sind.
Der Abschluss ist bei allen 3 Organisationsformen immer gleich:
Alle enden mit einer Zertifikatsprüfung. Diese besteht in der Fertigung einer Zertifikatsarbeit und einem anschließenden Reflexionsgespräch. Bei positivem Bestehen erhält der/die TeilnehmerIn ein Zertifikat.
Unsere Zertifizierungen und Zulassungen – die auch auf Ihren Studiengang-Bescheinigungen erscheinen können – sind nur möglich durch einen hohen Standard des Bildungsbetriebes (Vorhaltung geeigneter Seminarunterlagen/ausgewählte Dozenten/Absicherung aller Studiengänge durch Zertifizierung, etc.). Die Studiengänge des AUDITORIUM südwestfalen können aufgrund der hohen Qualitätskosten ggf. nicht so preiswert sein wie Studiengänge einiger anderer Anbieter. Wir gehen davon aus, dass es Ihnen darauf ankommt, einen möglichst qualifizierten Studiengang abzuschließen und Sie sich daher für Qualität entschieden haben.
Alle Studiengänge sind nach AZAV u. a. zertifiziert. Daher sind grundsätzlich alle vorhandenen öffentlichen Förderprogramme einsetzbar.
Es gibt eine Vielzahl von verschiedensten Fördermöglichkeiten. Diese listen wir in der Folge lediglich namentlich auf. Diese bieten zum Teil eine 100 %-Förderung (damit für den Teilnehmer eine kostenlose Teilnahme an Studiengängen).
Da diese Förderbedingungen ständig verändert werden, gibt es hierfür eine spezielle Förder-Broschüre, die Sie anfordern können.
Folgende bundesweit geltende Förderprogramme gibt es:
- Aufstiegsfortbildungsförderung
- Begabtenförderung (SBB)
- Berufliche Rehabilitation (DRV)
- Bildungsprämie
- Teilhabe am Leben (BfA)
- WeGebAU (BfA)
Hinzu kommen landesspezifische Förderprogramme, die z. T. sehr unterschiedlich sind.
Das AUDITORIUM südwestfalen bietet seit Anfang 2015 auch die Möglichkeit, Ihnen ein Zertifikat mit dem Zusatz „Staatlich Anerkannt“ für folgende Studiengänge auszustellen:
- Praxisanleiter/in
- Leitende Fachkraft für gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung
- Pflegedienstleiter/in
- Heim- und Einrichtungsleiter/in
Hierfür ist es wichtig, dass, je nach Studiengang unterschiedlich, Präsenztage besucht werden, sowie ein Praktikum absolviert wird.
Nein, grundsätzlich müssen keine weiteren Unterlagen eingereicht werden. Lediglich ein Anmeldeformular muss ausgefüllt und unterschrieben eingereicht werden. Für verschiedene Abschlüsse ist der erfolgreiche Abschluss eines Pflegeexamens nachzuweisen (z. B. „Pflegedienstleiter/in“ oder „Gerontopsychiatrische Pflegefachkraft“).
Nach Ihrer verbindlichen Anmeldung erhalten Sie, neben einer Bestätigung des Präsenz-Studiengang-/Fernstudienvertrages, auch eine Rechnung. Diese Rechnung sollte dann, sofern keine Ratenzahlung vereinbart worden ist, bis Ende des Monats vor Weiterbildungsbeginn beglichen worden sein.
Ein Fernstudiengang sieht – sofern nichts anderes vereinbart – grundsätzlich eine Ratenzahlung vor.
Ja, Sie können auch in Raten zahlen.
Ein Fernstudiengang sieht sogar – sofern nichts anderes vereinbart – grundsätzlich eine Ratenzahlung vor.
Hier werden die Gesamtgebühren der Weiterbildung / des Fernstudiengangs durch die Anzahl der Monate gerechnet, die Sie voraussichtlich für den Studiengang benötigen.
Diese Raten sind dann immer zum 1. eines jeden Monats ab Beginn des Fernstudiengangs zu zahlen.
Grundsätzlich sind Fehltage durchaus möglich, da Intensiv-Seminare auch in den gesetzlichen Ferienzeiten stattfinden.
Sobald Sie einen Fehltag aufgebaut haben, sollten Sie diesen entweder durch die Einreichung spezieller Einsendeaufgaben oder durch einen Besuch des verpassten Seminars – ggf. an einem anderen Studienort – abbauen.
Sie können am Ende des Studiengangs nur zur Abschlussprüfung zulassen werden, wenn keine Fehltage vorliegen.
Bezüglich der Berufserfahrung macht das AUDITORIUM südwestfalen Ihnen keine Vorgaben.
Grundsätzlich, um ein besseres/schnelleres Verständnis für die Unterlagen zu bekommen, ist eine gewisse Berufserfahrung aber gewünscht. Näheres ergibt sich aus den Zugangsvoraussetzungen des jeweiligen Studiengangs.
Alle mehrmoduligen Weiterbildungen können mit einem Lehrgangs - Zertifikat abgeschlossen werden.
Eine Zertifikatsprüfung setzt voraus:
- Fristgerechte Abgabe und vollständige Bearbeitung der Einsendeaufgaben entsprechend der Lehrgangsplanung.
- Teilnahme an allen Klausurprüfungen (mindestens jeweils 4,0)
- Wenn vorgesehen: Ableistung eines vorgesehenen Praktikums (Hospitation)
- Einhaltung aller Zahlungsverpflichtungen
- Teilnahme an allen vereinbarten Reflexionsgesprächen (bzgl. Intensivseminare / Lernabschnitte / Hospitationszeit etc.)
Die Zertifikatsprüfung besteht aus einer Zertifikatsarbeit und einer anschließenden mündlichen Prüfung.
Das genehmigte Thema der Zertifikatsarbeit orientiert sich an dem Abschlussziel.
Sollte ein(e) TeilnehmerIn die Zertifikatsprüfung nicht abschließen (können) so ist es möglich, für die einzelnen Module ein Modulzertifikat oder eine Qualifizierte Teilnahmebescheinigung zu erhalten. Hierfür müssen zum Ausgleich für die fehlende Zertifikatsprüfung weitere Einsendeaufgaben (speziell für das Modulzertifikat oder die qualifizierte Teilnahmebescheinigung) bearbeitet werden.
Ansonsten kann ein(e) TeilnehmerIn nur eine einfache Teilnahmebescheinigung für alle besuchten Seminare erhalten.
Mit den Seminarunterlagen erhalten der/die TeilnehmerInnen alle Einsendeaufgaben, die zu bearbeiten sind. Die Einsendeaufgaben sollen entsprechend der Lehrgangsplanung zu einem vereinbarten Termin (noch vor der Klausurprüfung zu diesem Modul) bearbeitet zurückgereicht werden. Die Einsendeaufgaben sollen die zu jedem Seminarthema und damit in der Summe die für das Modul formulierten Lernziele betreffen.
Ihnen stehen 7 Wochen zur Verfügung, in denen Sie die Einsendeaufgaben bearbeiten und an das AUDITORIUM südwestfalen zurückschicken. Der wöchentliche Aufwand hierfür beträgt ca. 10 Stunden.
Die Einsendeaufgaben werden dem Fachdozenten vorgelegt, der evtl. nach Bearbeitung der Einsendeaufgaben Defizite und Problemstellungen mit Ihnen persönlich bespricht.
Ein Frühbucherrabatt für eine verbindliche Anmeldung ist möglich bis 3 Monate vor dem Beginn des Studiengangs.
Mit speziellen Anmeldeformularen für jeweils jede Organisationsform, welche Sie sich auch von der Homepage ausdrucken können, melden Sie sich zu einem Präsenz-Studiengang / Fernstudiengang an.
Beginne bei Präsenzstudiengängen sind immer: Januar, März, Mai, Juli, September, November. Bei einem Reinen Fernstudiengang können Sie jederzeit beginnen.
Nur vom AUDITORIUM südwestfalen bestätigte Anmeldungen sind für das AUDITORIUM südwestfalen verbindlich.
Es gelten nur die in der Anmeldebestätigung veröffentlichten Preise, da diese regelmäßig aktualisiert werden.
Anmeldungen sollen zur Planungssicherheit 2 Monate vor Studienbeginn erfolgen. I. d. R. werden aber auch kurzfristige Anmeldungen angenommen und bearbeitet.
Nein, bei dem AUDITORIUM südwestfalen gibt es das gesamte Studienmaterial in Papierform und mit PDF-Dateien auf CD’s.
Grundsätzlich ist es bei dem vom AUDITORIUM südwestfalen angebotenen Studiensystem auch möglich, dass QuereinsteigerInnen eine bei einem anderen Bildungsträger begonnenen Studiengang bei uns weiterführen oder ergänzen. Allerdings kann wegen der speziellen inhaltlichen Ausgestaltung der einzelnen Studiengänge die Anerkennung von, bei anderen Bildungsträgern erworbenen Abschlusszertifikaten nicht erfolgen. Das AUDITORIUM südwestfalen ermöglicht aber, dass der/die TeilnehmerIn von bestimmten Leistungen (z. B. Besuch von Seminaren, Bearbeitung von Einsendeaufgaben bei Fernstudiengängen) befreit werden kann, wenn sichergestellt ist, dass der/die TeilnehmerIn Seminarinhalte beherrscht. Eine Befreiung von der Teilnahme an einem Prüfungsteil oder eine Reduzierung von Studiengebühren ist mit dieser Befreiung nicht automatisch verbunden. Über die vollständige oder teilweise Befreiung von Leistungen und evtl. Gebührenreduzierung entscheidet das AUDITORIUM südwestfalen nach Ermessen.
Speziell für Unternehmen haben wir den „Förderverband des AUDITORIUM“ gegründet. Bei Mitgliedschaft in diesem Verband und Zahlung der jährlichen Mitgliedsbeiträge können alle MitarbeiterInnen des Unternehmens einen Rabatt von 25 % auf jeden Studiengang erhalten.
Grundsätzlich, bei dem Besuch von Präsenz-Studiengängen, besteht natürlich immer die Möglichkeit des Austausches mit anderen TeilnehmerInnen und DozentInnen.
Bei einem Fernstudiengang findet selbstverständlich eine Betreuung unserer FernstudienteilnehmerInnen durch Studienbegleiter statt, sofern diese erforderlich ist. Sie können jederzeit inhaltliche und organisatorische Fragen mit einem „Studienbegleiter“ besprechen, wobei dies sowohl telefonisch, als auch per E-Mail-Verkehr möglich ist.
Falls Sie jedoch das Bedürfnis haben, sich mit anderen TeilnehmerInnen auszutauschen, mit dem Dozenten zu kommunizieren, das Gelernte interaktiv zu wiederholen sowie praktische Einheiten einzuüben, dann bieten wir die Möglichkeit spezielle Interaktiv-Seminare zu besuchen. Es entstehen für Sie dafür keine zusätzlichen Kosten!
Eine Pausierung der/s Präsenz-Weiterbildung / Fernstudiums ist grundsätzlich möglich.
Allerdings beachten Sie bitte, dass wir eine Höchststudiendauer von 6 Monaten, ausgehend ab der Regelbeendigungszeit Ihres Präsenz-Studiengangs / Fernstudiengangs, festgelegt haben. Sollten Sie diese Höchststudiendauer überschreiten, ist automatisch der geschlossene Vertag mit dem AUDITORIUM südwestfalen beendet und Sie müssen ggf. einen neuen Vertrag mit uns schließen, wobei wir die erbrachten Leistungen aus dem Altvertrag angemessen berücksichtigen.
Es gibt vereinzelt Studiengänge, die ein verpflichtendes Praktikum beinhalten. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn Sie eine „Staatliche Anerkennung“ erwerben wollen. Das ist u. a. bei den Studiengängen „Pflegedienstleiter/in“, „Heim- und Einrichtungsleiter/in“, „Leitende Fachkraft für gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung“, „Praxisanleiter/in“ und „Stationsleiter/in und Teamleiter/in nach DKG-Richtlinien“ so.
Klausurprüfungen können nach individueller Vereinbarung an allen Standorten stattfinden, an denen wir Präsenz-Studiengänge anbieten.
Darüber hinaus vereinbaren wir bei Fernstudiengängen i. d. R. in Einzelabsprachen die Klausurdurchführung in jeder größeren Stadt in Deutschland, in der wir Kooperationspartner mit der Durchführung beauftragen und möglichst wohnortnah für den Teilnehmer.
Der zweite Teil der Zertifikatsprüfung (Reflexionsgespräch zur Facharbeit = mündliche Prüfung) findet regelmäßig in Siegen an unserem Mutterstandort statt, aber auch an weiteren ausgewählten Standorten, z. B. Nürnberg.
Zunächst ist das AUDITORIUM südwestfalen mit seinem Fachinstitut als Bildungsträger nach AZAV und nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert. Alle angebotenen Studiengänge (ob Präsenz-Studiengänge oder Fernstudiengänge) sind ebenfalls nach AZAV zertifiziert. Alle nach dem Bayrischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetz geregelten Studiengänge sind von der dort zuständigen Behörde zugelassen. Alle Fernstudiengänge sind von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterrichtswesen zertifiziert.
Die Mehrzahl unserer StudienteilnehmerInnen steht in einem Beschäftigungsverhältnis. Für diesen Kundenkreis kommen daher i. d. R. nur Studiengänge in Betracht, die neben dem Beruf – also „berufsbegleitend“ – durchgeführt werden.
Sie haben deshalb im oberen Teilkapitel „Seminarzeiten“ eine Auskunft darüber erhalten, dass vielfach zum Wochenende hin (donnerstags, freitags oder samstags) an ca. jedem zweiten oder dritten Wochenende Seminare stattfinden.
Dementsprechend haben wir alle Präsenz-Studiengänge „berufsbegleitend“ zertifizieren lassen.
Aber es ist kein Problem, in Absprache mit Kunden und Auftraggebern (ggfs. auch Arbeitsagenturen oder Jobcenter) dieselben Studiengänge in Vollzeit durchzuführen, um die TeilnehmerInnen zeitlich zu einem schnelleren Abschluss zu führen. Bei Präsenz-Studiengängen können wir aus wirtschaftlichen Gründen keinen Einzel-Unterricht oder Unterricht in Kleinstgruppen gewähren. Aber im Rahmen eines Fernstudiengangs kann die Studiendauer individuell bis zur „Vollzeit“ reduziert werden.