Digitalisierung in der Pflege meistern – Qualifizierungsoffensive Weiter.Bildung! der Bundesagentur für Arbeit

Weiterkommen mit Weiter.Bildung! Das ist der Plan der neuen Qualifizierungsoffensive der Bundesagentur für Arbeit. Die Ziele des Gesetzes den steigenden Anforderungen der Digitalisierung gerechter werden und dem Fachkräftemangel entgegnen. Dafür wird die finanzielle Förderung für Weiterbildungen durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter verbessert. Jede/r Arbeitnehmer/in soll die Chance haben, sich im (oder auch außerhalb seines Berufes) weiterzubilden.

 

Unternehmen erhalten Weiterbildungszuschüsse, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Weiterbildung oder Umschulung in einen „Engpassberuf“:
    Vor allem Beschäftigte, die eine Weiterbildung in einem „Engpassberuf“ anstreben, können ab sofort von den neuen Bedingungen profitieren. Zu sogenannten Engpassberufen gehört unter anderem die Alten- und Krankenpflege, weil dort ein kontinuierlicher Fachkräftemangel herrscht.
  • Steigende Anforderungen durch die Digitalisierung:
    Die Digitalisierung und der demografische Wandel beschleunigen die Veränderungen am Arbeitsmarkt zunehmend. Das führt zu steigendem Qualifikationsbedarf bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.
  • Jobwechsel aus gesundheitlichen Gründen:
    Besonders dann, wenn gesundheitliche Gründe dafürsprechen einen Jobwechsel anzustreben, werden Umschulungen höher gefördert.

So profitieren Sie als Pflegeeinrichtung von den neuen Bildungsgutscheinen:

  • Kostenvorteil für Pflegeeinrichtungen, da die Aus- und Weiterbildungen von Fachkräften in der Pflege ab sofort grundsätzlich noch umfassender gefördert werden.
  • Verbesserung der Fachkräftesituation in der Pflege durch Förderung individueller Weiterbildungsmaßnahmen.
  • Arbeitskräfte werden durch Weiterbildungen auf Veränderungen ihres bisherigen Tätigkeitsfeldes durch die Digitalisierung vorbereitet.

Die Kostenerstattung bzw. Bezuschussung setzt sich wie folgt zusammen:

  • Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten erhalten von der Bundesagentur Lohnfortzahlungskosten von bis zu 75% und bekommen 100% der Weiterbildungskosten erstattet.
  • Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern erhalten bis zu 50% der Weiterbildungskosten bezuschusst.
  • Unternehmen mit 250 bis 2.500 Angestellten bekommen bis zu 25% der Weiterbildungskosten erstattet.
  • Konzerne ab einer Betriebsgröße 2.500 Mitarbeitern und mehr bekommen bis zu 15% der Kosten erstattet. Die Zuschüsse können aber auf bis zu 20% steigen, wenn ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung besteht.

Sie haben noch Fragen zum Qualifizierungschancengesetz? Sprechen Sie uns gerne an. Wir freuen uns auf Sie!

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