Förderprogramme für Baden-Württemberg

 

Hier finden Sie Informationen zu den aktuellen Förderprogrammen des Bundeslandes.

 

Förderprogramm für Fachkurse

Ziel des Förderprogramms

  • Förderung überbetrieblicher Lehrgänge zur beruflichen Anpassungsfortbildung mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF). Ziel ist es eine berufliche Qualifizierung zu schaffen und die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe und ihrer Beschäftigten zu erhalten und zu stärken.

Welche Bildungsmaßnahmen werden gefördert?

  • Fachkurse die dem Erwerb, Erhalt oder der Erweiterung von beruflichen Kenntnissen, Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kompetenzen dienen
  • Lehrgänge mit einer Dauer von 8 – 240 Unterrichtseinheiten.
  • Inhousekurse, wenn sie überbetrieblich ausgerichtet sind, d. h. allen förderfähigen Teilnehmer offenstehen.

In welchem Umfang wird gefördert?

  • Die Höhe der Förderung beträgt in der Regel 30 % der zuwendungsfähigen Teilnehmergebühren
  • Teilnehmer ab 50 Jahren erhalten einen Zuschuss von 50 %
  • Der Höchstzuschuss pro Weiterbildungsträger und Jahr liegt bei 300.000 €, die Bagatellgrenze liegt bei 10.000 €

Wer wird gefördert?

  • Öffentliche und private Bildungseinrichtungen, die seit mindestens drei Jahren Weiterbildungslehrgänge anbieten
  • Öffentliche, private und kirchliche Hochschulen
  • Begünstigte der Förderung sind die Teilnehmer an den überbetrieblichen Weiterbildungslehrgängen

Wer ist der Ansprechpartner?

  • L-Bank Staatsbank für Baden-Württemberg
  • l-bank.de
  • : 0721 150-0

Besonderheiten/Zusätzliche Anmerkung des AUDITORIUM südwestfalen

  • Dieses Programm ist insbesondere für Unternehmen interessant, die mit uns ein unternehmensinternes Projekt durchführen wollen. Da alle unsere Weiterbildungen nach AZAV zertifiziert sind, gehen wir grundsätzlich davon aus, dass auf dieser Basis eine Förderung von Bildungsmaßnahmen erfolgen kann. Da wir uns auf Inhouse-Weiterbildungen spezialisiert haben, kommt ein solches Förderprogramm für uns sehr in Frage.
Bildungszeit

Ziel des Förderprogramms

  • Beschäftigte bei der beruflichen Weiterbildung zu unterstützen.

 Welche Bildungsmaßnahmen werden gefördert?

  • Alle Bildungsmaßnahmen die dem o. a. Ziel entsprechen.
  • Politische und berufliche Weiterbildungen, Ehrenamtsschulungen
  • Mindestdauer: 1 Tag, pro Tag 6 Zeitstunden

 In welchem Umfang wird gefördert?

  • Bis 5 Tage pro Jahr
  • Freistellung frühestens 12 Monate nach Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses

 Wer wird gefördert?

  • ArbeitnehmerInnen
  • Auszubildende
  • Landes- und Kommunalbeamte

 Wer ist Ansprechpartner?